Staatsratsbulletin

Staatsratsbulletin vom Mittwoch 12. Oktober 2016

14/10/2016 | Staatskanzlei 

Präsidium

Staatsratssitzung

An seiner wöchentlichen Sitzung vom 12. Oktober 2016 befasste sich der Staatsrat mit 104 Dossiers. Er genehmigte eine Motion und folgende Stellungnahmen:

  • Vernehmlassung betreffend Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1978 über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung
  • Vernehmlassung betreffend neue Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mitte
  • Vernehmlassung betreffend Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
  • Vernehmlassung betreffend neues Planungsinstrument „Vote électronique“ zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe
  • Vernehmlassung betreffend Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft

Zudem behandelte der Staatsrat siebzehn Rekurse und fällte neun Personalentscheide

Philipp Spörri, Staatskanzler - 027 606 21 12

 

Finanzen und Institutionen

Montana - Homologation einer Teilrevision des ZNP und des BZR

Der Staatsrat hat die von der Urversammlung der Gemeinde Montana am 14. Juni 2012 angenommene Teilrevision des Zonennutzungsplans sowie des interkommunalen Bau- und Zonenreglements im Gebiet „Verloplan“ homologiert. Damit wird die Militärzone (Général-Guisan) in eine kollektive Wohnzone im allgemeinen Interesse umgezont.

 

Finhaut - Homologation eines kommunalen Reglements

Der Staatsrat hat das von der Urversammlung der Gemeinde Finhaut am 23. Juni 2016 angenommene kommunale Reglement betreffend die Nutzung der Forststrassen der Gemeinde Finhaut homologiert. Dieses Reglement verbietet den Motorwagen, den Motorrädern sowie den Motorfahrrädern die Nutzung von verschiedenen Strassen.

Maurice Tornay, Staatsrat - 027 606 50 05

 

Gesundheit, Soziales und Kultur

Festsetzung der Einkommensgrenze betreffend Anrecht auf Haushaltszulage

Der Staatsrat hat die Grenzen festgelegt, welche im Jahr 2016 das Anrecht auf eine Haushaltszulage des Familienfonds regeln.

Ungefähr 11'650 Familien werden bis Ende Dezember eine Haushaltszulage von 1'350 Franken erhalten. Der Totalbetrag von 15‘221‘250 Mio. Franken, welcher an die Familien verteilt wird, kommt aus dem kantonalen Familienfonds. Dieser Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der zugelassenen Familienzulagenkassen des Kantons auf der Basis eines Beitrags von 0.16% der beitragspflichtigen AHV-Löhne finanziert.

Esther WAEBER-KALBERMATTEN, conseillère d'Etat - 079 248 07 80