Staatsratsbulletin vom Mittwoch 7. Oktober 2015

07.10.2015 | Staatskanzlei 

07.10.2015 | Präsidium | BI Artikel
Sitzung des Staatsrates vom 7. Oktober 2015
An seiner wöchentlichen Sitzung vom 7. Oktober 2015 befasste sich der Staatsrat mit 105 Dossiers. Er beantwortete ein Portulat. Der Staatsrat genehmigte die Stellungnahmen zu den folgenden eidgenössischen Vernehmlassungen: - Anhörung betreffend Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo); - konferenzielle Anhörung zur Änderung der StromVV - Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. B der StromVV (WACC); - Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften; - Anhörung zur Verordnung über die Weiterbildung; - Anhörung betreffend Strategie der Schweiz zu invasien gebietsfremden Arten. Er behandelte neunzehn Rekurse und fällte zwei Personalentscheide
07.10.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Termen - Homologation des Burgerreglements
Der Staatsrat hat das von der Burgerversammlung der Gemeinde Termen am 6. März 2015 angenommene Burgerreglement homologiert.
07.10.2015 | Gesundheit, Soziales und Kultur | BI Artikel
Festsetzung der Einkommensgrenze für Haushaltszulagen
Der Staatsrat hat die Einkommensgrenze festgelegt, welche im Jahr 2015 den Anspruch auf eine Haushaltszulage des Familienfonds regelt. Diese ist analog der 110-Prozent-Grenze für die Prämienverbilligung der Krankenkasse. Zirka 11'200 Familien werden Ende Dezember eine einmalige Haushaltszulage von 1'350 Franken erhalten. Insgesamt wird ein Totalbetrag von rund 15‘120‘000 Mio. Franken an die bezugsberechtigten Familien verteilt, welcher dem kantonalen Familienfonds entnommen wird. Dieser Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der zugelassenen Familienzulagenkassen des Kantons auf der Basis eines Beitrags von 0.16 Prozent der beitragspflichtigen AHV-Löhne und Einkommen finanziert.