Staatsratsbulletin vom Mittwoch 26. August 2015

26.08.2015 | Staatskanzlei 

26.08.2015 | Präsidium | BI Artikel
Sitzung des Staatsrates vom 26. August 2015
An seiner Sitzung vom 16. August 2015 beschfäftigte sich der Staatsrat mit 123 Dossiers. Er beantwortete neun Postulate, eine Motion, sechs Interpellationen und eine Frage des Grossen Rates. Er genehmigte verschiedene Antworten auf Vernehmlassungen des Bundes: Antwort an interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen - Umfrage Schwellenwerte 2016/2017; Vernehmlassung zur Inkraftsetzung der Änderung betreffend Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer); Vernehmlassung betreffend Vollzugshilfe zum Bibermanagement in der Schweiz – Konzept Biber. Der Staatsrat behandelte 27 Rekurse und fällte sieben Personalentscheide.
26.08.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Anniviers - Änderung des Polizeireglements
Der Staatsrat hat verschiedene Änderungen des Polizeireglements der Gemeinde Anniviers homologiert, so beispielsweise einen Artikel betreffend die Videoüberwachung.
26.08.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Vouvry - Homologation des Burgerreglements
Der Staatsrat hat das Burgerreglement der Burgergemeinde Vouvry homologiert. Dieses Reglement bestimmt insbesondere die Verwaltung, den Betrieb und die Nutzung der Burgergüter.
26.08.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Veysonnaz - Homologation des Abfallreglements
Der Staatsrat hat das von der Urversammlung am 15. Juni 2015 angenommene Abfallreglement der Gemeinde Veysonnaz inklusive Gebührenordnung homologiert.
26.08.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Randogne - Homologation des Friedhofreglements
Der Staatsrat hat das an der Urversammlung am 15. Juni 2015 angenommene Friedhofsreglement der Gemeinde Randogne homologiert.
26.08.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Bellwald - Homologation des Abfallreglements
Der Staatsrat hat das von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Bellwald am 12. März 2015 angenommene Abfallreglement samt Gebührenordnung unter Vorbehalt einer Änderung homologiert. Mit diesem Reglement führt die Gemeinde Bellwald die Kehrichtsackgebühr ein.
26.08.2015 | Bildung und Sicherheit | BI Artikel
Revision des kantonalen Gesetzes über die Hilfs- und Sonderschulen
Der Staatsrat hat das Vernehmlassungsverfahren betreffend die Revision des kantonalen Gesetzes über die Hilfs- und Sonderschulen vom 25. Juni 1986 eingeleitet. Die Frist dauert bis zum 30. September 2015. Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite des Kantons verfügbar (www.vs.ch – Vernehmlassungsverfahren – laufende kantonale Vernehmlassungen).
26.08.2015 | Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung | BI Artikel
Schwellenwerte für internationale Beschaffungen
Der Staatsrat hat dem Interkantonalen Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) im Rahmen der Umfrage betreffend die Überprüfung ja sogar Senkung der Schwellenwerte für internationale Beschaffungen geantwortet. Er hat sich für eine Beibehaltung der aktuellen Schwellenwerte ausgesprochen. Diese betragen 8‘700‘000 Franken für Bauaufträge und 350‘000 Franken für Dienstleistungs- und Lieferaufträge. Bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist der Staatsrat der Ansicht, dass es nicht wünschenswert ist, den schweizerischen Beschaffungsmarkt für die ausländische Konkurrenz weiter zu öffnen.
26.08.2015 | Verkehr, Bau und Umwelt | BI Artikel
Vorentwurf für die Änderung des Baugesetzes und der Bauverordnung (Totalrevision)

Der vorliegende Vorentwurf wurde von einer ausserparlamentarischen Kommission in Berücksichtigung der voranschreitenden Revision der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung ausgearbeitet und beinhaltet insbesondere folgende wesentlichen Punkte:

  • Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB);
  • Behandlung aller Themenbereiche, welche durch parlamentarische Vorstösse behandelt und durch den Grossen Rat angenommen worden sind;
  • Übertrag der Entscheidkompetenz für Bauvorhaben innerhalb der Kleinsiedlungen, der Maiensässzone sowie Gebieten mit traditioneller Streubauweise von den Gemeinden an die kantonale Instanz;
  • Beibehaltung der kantonalen Entscheidkompetenz für alle Projekte, bei welchen sich die Gemeinden in einem Interessenkonflikt befinden;
  • Beibehaltung der Kantonalen Baukommission (KBK);
  • Vereinfachung des summarischen administrativen Strafverfahrens;
  • Einführung einer strafrechtlichen Verjährung von 7 Jahren, wie dies auch im schweize-rischen Strafgesetzbuch vorgesehen ist;
  • Wegfall der erforderlichen Genehmigung der Bauverordnung durch den Grossen Rat;
  • Sofortiges Inkrafttreten der neuen Bestimmungen insbesondere der materiellen Bestimmungen, die der IVHB entnommen wurden.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert vom 1. September bis zum 20. November 2015 und drei Informationsveranstaltungen sind für den 6. Oktober (Oberwallis), 7. Oktober (Mittelwallis) und 8. Oktober 2015 (Unterwallis) anberaumt.