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Fischerei - Verbot in der Dranse im Sektor der «Trappistes»
06/09/2019
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Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere
Der Staatsrat des Kantons Wallis hat in Anwendung der Artikel 4 und 50 des kantonalen Gesetzes über die Fischerei vom 15. November 1996 in seiner Sitzung vom 28. August 2019 entschieden:
- die Fischerei in der Dranse ist im Sektor der «Trappistes» vom 10. September bis 6. Oktober 2019 verboten. Das verbotene Teilstück ist wie folgt begrenzt: von 100m oberhalb der Wasserfassung «Trappistes» beim Beginn des Wasserrückhalts bis zum Eingang der Strassengalerie 550m unterhalb der Wasserfassung; die verbotene Strecke ist vor Ort markiert;
- dieser Entscheid wird den interessierten Parteien durch Veröffentlichung eines Auszugs im Amtsblatt eröffnet.