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Der Kanton Wallis verstärkt seine Unterstützung für die von einer Schliessung betroffenen Unternehmen

08/01/2021 | Staatsrat

Der Kanton Wallis bietet Unternehmen, denen eine Schliessung auferlegt wurde, ab sofort deutlich mehr Unterstützung. Die prozentuale Entschädigung beträgt maximal 25 Prozent des Umsatzverlustes, mit einer Obergrenze von 100’000 Franken pro Monat. Um Tätigkeitsbereiche zu unterstützen, die von den angeordneten Einschränkungen stark betroffen sind, wurden die Kriterien nach oben korrigiert. Diese prozentuale Entschädigung gilt für Schliessungen, die zwischen dem 22. Oktober und dem 13. Dezember auferlegt wurden, sowie ab dem 27. Dezember bis zur Aufhebung der Restriktionen.

Der Staatsrat hat die Entschädigungsmodalitäten für die Wirtschaftsakteure festgelegt, die direkt von den auferlegten Schliessungen ab dem 22. Oktober, dem 6. und 13. November sowie dem 26. Dezember 2020, betroffen sind. Die finanziellen Auswirkungen der für die erste Schliessungsperiode bis zum 13. Dezember eingegangenen Unterstützungsanträge belaufen sich gemäss den im November 2020 provisorisch festgelegten Kriterien auf ca. 11 Millionen Franken. Da dieser Betrag unter den verfügbaren 20 Millionen Franken liegt, konnten die definitiven Unterstützungskriterien nach oben korrigiert werden.

Der Staatsrat hat folgende Modalitäten festgelegt:

  • Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des monatlichen Umsatzverlustes, wenn der Verlust weniger als 20’000 Franken beträgt.
  • Entschädigung in Form einer Pauschale von 5500 Franken für Akteure, deren monatlicher Umsatzverlust zwischen 20'000 und 37'000 Franken liegt.
  • Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des monatlichen Umsatzverlustes, wenn der Verlust höher als 37'000 Franken ist, wobei die maximale Entschädigung 100'000 Franken pro Monat beträgt und pro rata temporis angewendet wird.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Kriterien werden die finanziellen Auswirkungen der Unterstützung bis zum 13. Dezember 2020 auf rund 15 Millionen Franken geschätzt. Dem Grossen Rat wird mit Beschluss über die vorzeitige Beanspruchung ein neuer Nachtragskredit von schätzungsweise 20 Millionen Franken unterbreitet werden, der die Entschädigung für die am 27. Dezember beginnende und bis zur Aufhebung der Restriktionen laufende Schliessungsperiode mit den gleichen Kriterien decken soll.

Den Wirtschaftsakteuren, die einen Antrag für die erste Schliessungsperiode gestellt und eine erste Anzahlung erhalten haben, wird der Restbetrag der Entschädigung in Kürze ausbezahlt. Anträge, für die noch Informationen ausstehen, können ebenfalls rasch bearbeitet werden, sobald die fehlenden Informationen vorliegen. Alle Wirtschaftsakteure, deren Unterstützungsantrag stattgegeben wurde, werden automatisch für die zweite Schliessungsperiode ab dem 27. Dezember berücksichtigt.

Unternehmen, die für die erste Schliessungsperiode keine finanzielle Unterstützung beantragt haben, können dies ab Montag, 11. Januar bis Sonntag, 31. Januar 2021 für den am 27. Dezember beginnenden Zeitraum machen. Dazu füllen sie das Online-Formular aus, das ab heute verfügbar ist. Die Anträge werden so schnell wie möglich analysiert und validiert, damit auch die Entschädigung so rasch wie möglich ausbezahlt werden kann.

Alle Informationen zu den Unterstützungsmassnahmen finden Sie auf der Website der DWTI (https://www.vs.ch/web/seti).