Medienmitteilung

Kanton unterzeichnet Vereinbarung mit der Clinique de Valère

15/05/2015 | Dienststelle für Gesundheitswesen

(IVS).- Die Vorsteherin des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur, Esther Waeber-Kalbermatten, hat im Namen des Staatsrats eine Vereinbarung mit der Clinique de Valère im Bereich der interventionellen Kardiologie unterzeichnet. Diese Vereinbarung regelt die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kanton und der Klinik bezüglich der Spitallisten 2012 und 2014. Der Grund für den Streitfall lag in der unterschiedlichen Interpretation über die Erbringung von stationären Leistungen in der Kardiologie, welche die Klinik den Versicherern und dem Kanton berechnen konnte. Gemäss der Übereinkunft beteiligt sich der Kanton rückwirkend an der Finanzierung der von der Clinique de Valère erbrachten stationären Fälle der interventionellen Kardiologie in besagtem Zeitraum. Die Klinik ihrerseits zieht die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zurück und verpflichtet sich, die neue Spitalplanung des Staatsrats, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, einzuhalten.

Überarbeitung der Spitalplanung nach den neuen Bundesbestimmungen

Jeder Kanton muss seine stationäre Spitalplanung (Spitalaufenthalt von mindestens einer Nacht) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vornehmen. Mit der Spitalplanung werden die Leistungsaufträge zugeteilt, welche wiederum die Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bestimmen.

Mit der vollständigen Überarbeitung der Spitalliste gemäss den neuen Bundesbestimmungen konnte der Leistungsauftrag der Clinique de Valère klar definiert werden. Dieser wurde gemäss den neuen Planungskriterien der schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ausgearbeitet, wobei die Planung der stationären interventionellen Kardiologie nur dem Spital Sitten zugeteilt wurde. Denn das Spital Sitten ist die einzige Einrichtung im Kanton Wallis, welche sämtliche Kriterien der GDK für einen Leistungsauftrag in diesem Bereich erfüllt (Bereitschaftsdienst, Intensivpflege, Herzchirurgie).

Die Clinique de Valère wird künftig wie bis anhin die interventionelle Kardiologie im ambulanten Bereich erbringen. Müssen Patienten im Anschluss an eine ambulante Behandlung dennoch aus medizinischen Gründen hospitalisiert werden, anerkennt der Staatsrat die Finanzierung dieser Leistungen. Die Klinik muss aber aufzeigen, dass der Spitalaufenthalt im Anschluss an die ambulante Behandlung aus medizinischen Gründen gerechtfertigt ist. Die Anzahl dieser Fälle ist allerdings auf 10 Fälle pro Jahr und Leistungsgruppe begrenzt.

Der Kanton und die Klinik werden zudem weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit prüfen, um die Walliser Patienten optimal zu betreuen, die Pflegequalität und die Patientensicherheit zu gewährleisten sowie die Kosten zu kontrollieren.

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