Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen für von den Schliessungen betroffenen Unternehmen

23/12/2020 | Staatsrat

Um die von den Beschränkungen stark betroffenen Branchen zu entlasten, hat der Staatsrat beschlossen, die Unterstützung für Unternehmen zu verlängern, die ab dem 26. Dezember erneut einer Schließungsverpflichtung unterliegen. Für diese Unternehmen gelten die gleichen Bedingungen wie für die am 4. November beschlossenen Schließungen.

Nach der Ankündigung neuer restriktiver Maßnahmen ab dem 26. Dezember um 22 Uhr hat der Staatsrat beschlossen, die Unterstützungsmaßnahmen für die von einer Schließungsverpflichtung betroffenen Unternehmen zu verlängern. Es gelten hierfür die gleichen Bedingungen wie für die am 4. November beschlossenen Schließungen.

Unternehmen, die bereits einen Anspruch im Zusammenhang mit den Herbst-Einschränkungen eingereicht und eine Entschädigung erhalten haben, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Für Betriebe, die von den Herbst-Einschränkungen nicht betroffen waren oder die ihre Anträge noch nicht eingereicht haben, wird die Antrags-Plattform im Januar 2021 wieder aufgeschaltet. Die Anmeldungsfrist wurde auf den 22. Januar 2021 festgelegt.

Die Walliser Regierung hat Massnahmen ergriffen, um die direkt betroffenen Wirtschaftsakteure zu unterstützen und erwartet nun, dass der Bund einen grösseren Beitrag zur Entschädigung dieser Branchen leistet.

Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen befinden sich auf der Website der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI: https://www.vs.ch/web/seti).