Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Der Staatsrat ergreift zusätzliche Massnahmen

22/12/2020 | Staatsrat

Um der gesundheitlichen Situation gerecht zu werden hat der Staatsrat in Absprache mit den anderen Westschweizer Kantonen beschlossen, neue Massnahmen zu ergreifen und die am 11. und 18. Dezember beschlossenen Lockerungen einzuschränken. Ab dem 26. Dezember um 22 Uhr müssen die Restaurationsbetriebe wie auch Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Sport- und Wellnessanlagen. ihre Türen schliessen. Diese in Absprache mit den Westschweizer Kantonen getroffenen Massnahmen werden bis zum 22. Januar 2021 gelten. Auch wenn die Voraussetzungen für die Beibehaltung bestimmter Lockerungen im Wallis heute noch gegeben sind, war der Staatsrat der Ansicht, dass er sich keinen Alleingang erlauben kann.

Die Westschweizer Kantone haben beschlossen, sich bei der Umsetzung verschiedener Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu koordinieren. Angesichts der Entwicklung der Gesundheitslage und insbesondere des Risikos des Auftretens eines neuen, ansteckenderen Stammes des Coronavirus haben die Westschweizer Kantone beschlossen, ihre Restaurationsbetriebe zu schliessen. Das Wallis, das keine andere Position als alle anderen Schweizer Kantone einnehmen konnte, wird dies ab dem 26. Dezember um 22 Uhr tun. Restaurants, die an Hotels angeschlossen sind, sind von dieser Schliessung nicht betroffen und können für ihre Gäste ab dem 27. Dezember bis 23 Uhr geöffnet bleiben mit Ausnahme der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, in der sie bis 1 Uhr geöffnet bleiben dürfen. An diesem Abend müssen Einrichtungen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, um 19 Uhr schliessen. Ausserdem werden im Wallis ab diesem Datum Einrichtungen im Bereich Kultur, Unterhaltung wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle in Bibliotheken und Archiven, Kasinos und Spielhallen, Konzertsäle, Theater sowie geschlossene Räume und nicht frei zugängliche Aussenbereiche von botanischen Gärten und Zoos geschlossen. Hinzu kommen Sport- und Wellness-Einrichtungen, darunter Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder. Zulässig bleibt die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur und Sport für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag. Wie in der Bundesverordnung COVID-19 besondere Lage vorgesehen, bleiben diese Massnahmen bis zum 22. Januar 2021 in Kraft.

Darüber hinaus beschloss die Regierung, die Ausnahme für Geschäfte und Märkte im Freien, einschliesslich der entsprechenden Selbstbedienungsangebote, sowie für Geschäfte, die Dienstleistungen anbieten (Postämter, Banken, Reisebüros und Coiffeure), beizubehalten. Letztere können zu ihren üblichen bewilligten Zeiten geöffnet bleiben und unterliegen nicht den vom Bund festgelegten Beschränkungen der Öffnungszeiten, insbesondere abends und an Sonntagen. Diese Ausnahmen sind insbesondere möglich, solange der Reproduktionswert unter 1 bleibt. Der Staatsrat beobachtet die Entwicklung der Pandemie genau und wird bei Bedarf entsprechende Massnahmen ergreifen.

Der Staatsrat hat ebenfalls beschlossen, die erteilten Bewilligungen für den Betrieb der Skigebiete beizubehalten. Diese werden widerrufen, wenn der Grenzwert von 260 neuen Covid-19-Infektionen (über einen Durchschnitt von sieben Tagen) erreicht wird oder wenn die Spitalkapazitäten nicht mehr gewährleistet sind.

Diese Massnahmen ergänzen die bereits auf kantonaler Ebene geltenden Massnahmen, die über die vom Bund beschlossenen hinausgehen:

  • das Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken vor Ort auf Märkten
  • das Verbot von Parteiversammlungen
  • die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 3. Zyklus (Orientierungsschule)
  • das Verbot von Feuerwerkskörpern vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021
  • das Verbot von Fastnachtsumzügen im Jahr 2021
  • Genehmigung von Besuchen in APH und Spitälern unter strengen Auflagen (Einschränkungen können je nach der gesundheitlichen Situation der betreffenden Einrichtung festgelegt werden.)

Die Regierung ist sich der Auswirkungen dieser Beschränkungen bewusst und hat bereits Massnahmen ergriffen, um die direkt betroffenen Wirtschaftsakteure zu unterstützen und erwartet nun, dass der Bund einen grösseren Beitrag zur Entschädigung dieser Branchen leistet.