Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Der Staatsrat nimmt die neuen Bundesmaßnahmen zur Kenntnis

18/12/2020 | Staatsrat

Um die Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie in der Schweiz einzudämmen, hat der Bundesrat neue Maßnahmen beschlossen, die ab 22. Dezember gelten. Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Freizeit-einrichtungen müssen ab diesem Datum ihre Türen schließen. Je nach epidemiologischer Situation sind jedoch Ausnahmen auf kantonaler Ebene möglich. Der Staatsrat, der den Handlungsspielraum des Bundes nutzen wird, nimmt diese Maßnahmen zur Kenntnis. Der Staatsrat verweist zudem darauf, dass er vom Bund eine rasche Entschädigung für die von den Einschränkungen betroffenen Branchen erwartet.

Der Bundesrat hat die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt um die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie in der Schweiz zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bund bietet den Kantonen jedoch die Möglichkeit, je nach epidemiologischer Lage, bestimmte Ausnahmen anzuordnen wie beispielsweise das Öffnen von Restaurants und Sport-, Kultur oder Freizeiteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1, sowie eine 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.

Der Kanton Wallis, der bereits Ende Oktober einschneidende Maßnahmen ergriffen hat, befindet sich nun in einer günstigen Situation im interkantonalen Vergleich. Das bedeutet, dass der Kanton nun in der Lage ist, die Restaurants sowie die Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Sport, Kultur, Unterhaltung und Freizeit wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos und Spielhallen, Konzertsäle und Theater sowie Innenräume und nicht frei zugängliche Aussenbereiche von botanischen Gärten und Zoos offen zu halten. Auch Geschäfte fallen unter diese Ausnahme. Der Staatsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit gibt, die Massnahmen an die kantonsspezifische Situation anpassen zu können. Der Staatsrat verfolgt aufmerksam die Entwicklung der epidemiologischen Lage sowie innerhalb der Spitäler und wird gegebenenfalls alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Der Staat Wallis nimmt ebenfalls mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Skigebiete geöffnet bleiben können. Die überwiegende Mehrheit der Walliser Bergbahnen hat bereits eine Genehmigung für den Betrieb ihrer Skigebiete erhalten. Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), das für die Ausstellung zuständig ist, hat sich bei seiner Entscheidung auf die Schutzpläne der Skigebiete wie auch mit Vorbehalt auf die Vormeinung der Gesundheitsbehörden gestützt, die dennoch die Erteilung der Betriebsbewilligung zulässt. Der Staat Wallis beteiligt sich zudem am Projekt «COVID-Angel», welches darauf abzielt, die Prävention auf den Skipisten zu verstärken und die strikte Einhaltung und Anwendung der geltenden Schutzkonzepte im Kampf gegen die Pandemie zu garantieren. Zu diesem Zweck werden rund hundert Stellensuchende von den Walliser Bergbahnen mit finanzieller Unterstützung des Staates Wallis angestellt.

Der Staat Wallis erwartet nun vom Bund eine rasche Entschädigung für die von den beschlossenen Einschränkungen betroffenen Branchen. Der Staatsrat erinnert daran, dass die kantonalen Maßnahmen, die über die Bundesbestimmungen hinausgehen weiterhin gelten. Es handelt sich dabei um:

  • die Verpflichtung, in Restaurationsbetrieben und in Fitnessstudios die elektronische Rückverfolgungs-App «SocialPass» oder andernfalls eine vollständige Liste aller Kunden einzuführen
     
  • die Schliessung um 22 Uhr von Restaurants, Take-Away-Services und Restaurants, die an Hoteleinrichtungen angeschlossen sind
     
  • das Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken vor Ort auf Märkten
     
  • das Verbot von Parteiversammlungen
     
  • die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 3. Zyklus (Orientierungsschule)
     
  • das Verbot von Feuerwerkskörpern vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021
     
  • das Verbot von Fastnachtsumzügen im Jahr 2021
     
  • Genehmigung von Besuchen in APH und Spitälern unter strengen Auflagen (Einschränkungen können je nach der gesundheitlichen Situation der betreffenden Einrichtung festgelegt werden).

Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests. Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entsprechen. Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden.