Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Anpassung der Entschädigungsmodalitäten für Härtefälle der Reise- und Eventbranche

18/12/2020 | Staatsrat

Die Entschädigungsmodalitäten für Härtefälle der Reise- und Eventbranche wurden vom Staatsrat angepasst. Der Betrag der kantonalen Hilfe, der ursprünglich auf 300'000 Franken pro Fall begrenzt war, wurde entsprechend der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes vom 25. November 2020 auf 500'000 Franken erhöht. Es wird ausserdem möglich sein, besonders betroffene Unternehmen mit einem zusätzlichen kantonalen Betrag von bis zu 500’000 Franken pro Jahr zu unterstützen.

Das Inkrafttreten der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes vom 25. November erforderte die Anpassung der Entschädigungsmodalitäten für Härtefälle in der Reise- und Eventbranche auf kantonaler Ebene. Gemäss Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung wurde der ursprünglich auf 300’000 Franken festgelegte Maximalbetrag auf 500’000 Franken erhöht. Diese Hilfen werden vom Kanton ausgezahlt, der 50 Prozent der gewährten Entschädigung vom Bund zurückerhält.

Der Staatsrat hat zudem beschlossen, Unternehmen, die von der Krise besonders betroffen sind und deren Situation die Ergreifung zusätzlicher Massnahmen rechtfertigt, mit einer zusätzlichen kantonalen Hilfe von bis zu 500’000 Franken pro Jahr zu unterstützen. Die Beträge dieser ausserordentlichen Hilfe werden vollständig vom Kanton finanziert, der Bund beteiligt sich nicht daran.

Zur Erinnerung: Die Finanzhilfe trägt dazu bei, die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Verluste über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu decken, der für die betroffenen Unternehmen am 15. März 2020 beginnt.

Alle Informationen zu den Bedingungen und den für die Behandlung der Unterstützungsanträge einzureichenden Dokumenten finden Sie auf der Website der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI): (https://www.vs.ch/web/seti/coronavirus-soutien-secteurs-voyage-evenementiel). Die Frist für die Einreichung der Anträge wurde auf den 31. Dezember 2020 festgelegt.