Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Bergbahnunternehmen erhalten eine Betriebsbewilligung

16/12/2020 | Staatsrat

48 Walliser Bergbahnunternehmen haben bereits die Bewilligung für den Betrieb ihrer Skigebiete erhalten. Zu diesem Zweck haben sie ihren Schutzplan an die zuständige kantonale Behörde übermittelt. Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), das für die Ausstellung zuständig ist, hat sich bei seiner Entscheidung auf die Schutzpläne der Skigebiete wie auch mit Vorbehalt auf die Vormeinung der Gesundheitsbehörden gestützt, die dennoch die Erteilung der Betriebsbewilligung zulässt.

51 Walliser Bergbahnunternehmen haben ihre Schutzpläne bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht, um die Bewilligung für den Betrieb der Bahnen während der Wintersaison zu erhalten. Die Pläne wurden von der Dienststelle für Mobilität (DFM) analysiert und technisch validiert, darauf noch allgemein durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB). Diese Analyse ergab, dass die eingereichten Pläne konform sind. Es wurden 48 Bewilligungen erteilt, bei drei Unternehmen wurden Ergänzungen beantragt.

In Übereinstimmung mit der Bundesverordnung «COVID-19 besondere Lage» hat die Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) mehrere Kriterien im Rahmen ihrer Vormeinung zur Erteilung von Betriebsbewilligungen für Skigebiete im Kanton definiert. Sie betreffen vor allem die Anzahl der Neuinfektionen, die Reproduktionsrate des Virus, die Kapazitäten im Gesundheitssektor sowie die Tracing- und Testkapazitäten. Derzeit gibt die DGW mit Vorbehalt eine Vormeinung ab, die durch die epidemiologische Situation begründet ist und die aber dennoch die Erteilung der Betriebsbewilligung zulässt.

Darüber hinaus wird bei Erreichen des Grenzwerts von 260 neuen Covid-19-Infektionen (über einen Durchschnitt von sieben Tagen) oder wenn die Spitalkapazitäten nicht mehr gewährleistet sind, der Widerruf aller erteilten Betriebsbewilligungen für Bergbahnen durch den Staatsrat ausgesprochen.

Vier Bergbahnunternehmen haben keinen Schutzplan eingereicht, weil sie nicht beabsichtigen, über die Feiertage zu öffnen. Sie können dies jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt tun. Der Kanton Wallis ist weiterhin bereit, den Betrieb dieser Anlagen nach Erhalt ihres Schutzplans gemäss den festgelegten Anforderungen rasch zu genehmigen. Wenn diese Pläne nicht eingereicht werden, wird keine Bewilligung erteilt.

Zur Erinnerung: Diese Massnahme folgt auf die neuen Bestimmungen der Bundesverordnung «COVID-19 besondere Lage», die Anfang Dezember in Kraft getreten sind. Sie legen fest, dass die Möglichkeit der Fortsetzung oder Aufnahme der Tätigkeit von Skigebieten von der Einreichung eines Antrags auf eine kantonale Betriebsbewilligung abhängig ist.