Medienmitteilung

Ladenöffnungszeiten - Vernehmlassung zum Vorentwurf für die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (LöG)

04/12/2020 | Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) schickt einen Vorentwurf für die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (LöG) vom 22. März 2002 in die Vernehmlassung. Durch die Revision sollen die Ladenöffnungszeiten an Flexibilität gewinnen. Nach mehreren parlamentarischen Vorstössen und einer Umfrage aus dem Jahr 2017 ist diese Anpassung angesichts der veränderten Einkaufsgewohnheiten notwendig geworden und stellt eine prioritäre Massnahme des Regierungsprogramms des Kantons Wallis dar.

Der Vorentwurf für die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (LöG) wird vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) in die Vernehmlassung geschickt. Sein Ziel ist es, den Läden einen grösseren Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten zu geben und dabei ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der verschiedenen wirtschaftlichen Akteure zu finden. Gemäss den vorgeschlagenen Änderungen hätten die Läden die Möglichkeit, von Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr sowie am Samstag und am Vortag von Feiertagen bis 18.00 Uhr zu öffnen. Diese erweiterten Öffnungszeiten stellen keine Verpflichtung dar und den Geschäften steht es frei, früher zu schliessen.

Das vorgeschlagene Dokument sorgt für mehr Klarheit bei der Festlegung der Öffnungszeiten, abhängig von der Art des Ladens sowie von der Rolle und den Befugnissen der Behörden. Ebenso ermöglicht es eine Definition der Kriterien, mit denen bestimmt werden kann, ob eine Region als touristisches Gebiet angesehen werden kann oder nicht.

Seit seiner Einführung am 22. März 2002 wurde das LöG nur einmal geändert, nämlich als die Möglichkeit eingeführt wurde, eine Ladenöffnung an zwei Sonn- oder Feiertagen pro Jahr zu genehmigen. Seine Totalrevision stellt daher eine prioritäre Massnahme des aktuellen Regierungsprogramms des Kantons Wallis dar. Sie schliesst sich an mehrere parlamentarische Vorstösse und eine 2017 durchgeführte Umfrage an.

Diese Revision hat keine finanziellen Auswirkungen für den Kanton oder die Gemeinden. Den Gemeinden werden keine neuen Aufgaben übertragen, da diese bereits für die Genehmigung der Ladenöffnungszeiten zuständig sind. Dies betrifft insbesondere die verlängerten Öffnungszeiten unter der Woche, die Abendverkäufe in der Weihnachtszeit und die Ausnahmegenehmigungen für zwei Sonntage pro Jahr.

Die Vernehmlassungsdokumente sowie ein Online-Formular zur Erleichterung der Stellungnahmen stehen auf der Internetseite des Staates Wallis unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen zur Verfügung.

Die Frist für die Übermittlung der Stellungnahmen endet am 18. Dezember 2020.

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