Medienmitteilung

Teilrevision des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB)

30/11/2020 | Dienststelle für Sozialwesen

Auf Vorschlag des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat der Staatsrat den Entwurf der Teilrevision des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) genehmigt und das Dossier dem Grossen Rat zur Behandlung überwiesen. Die Teilrevision dieses Gesetzes ist notwendig, um den Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UNO-BRK) gerecht zu werden, welches von der Schweiz ratifiziert worden ist.

Der Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) wurde vom Staatsrat genehmigt. Diese Revision steht im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UNO-BRK), das von der Schweiz ratifiziert wurde und am 15. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Durch diese Ratifizierung hat sich die Schweiz verpflichtet, die im Übereinkommen gewährleisteten Rechte für Menschen mit Behinderungen zu garantieren und die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen. Auch die Kantone sind damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu deren Umsetzung verpflichtet. Im Wallis ist das geltende kantonale Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen seit 1991 in Kraft. Seine Teilrevision ist daher notwendig.

Die wichtigsten Änderungen im Entwurfs betreffen folgende Elemente:

  • die Anpassung des Gesetzestitels, welcher nicht mehr von der Eingliederung behinderter Menschen spricht, sondern von den Rechten und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen;
  • die Anpassung des Zweckartikels durch Hinzufügen der Rechte von Menschen mit Behinderungen;
  • die Einfügung eines neuen Kapitels über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Bestimmungen zu deren Um- und Durchsetzung. Im Zentrum stehen das Benachteiligungsverbot, Förderungsmassnahmen sowie allgemeine Anforderungen an Zugänglichkeit und Kommunikation;
  • die Änderungen der organisatorischen Strukturen im Kapitel 6 mit Schaffung einer Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Neuregelung der Verantwortlichkeiten sowie des Verfahrens zur Koordination, Planung und Überwachung der Umsetzung der behindertenrechtlichen Gesetzgebung.

Der Entwurf der Teilrevision liegt nun dem Grossen Rat zur Behandlung vor.