Medienmitteilung

Spital Riviera-Chablais (HRC) - Finanzielle Schwierigkeiten des Spital Riviera-Chablais - die Staatsräte der Kantone Waadt und Wallis schlagen ihren Parlamenten Massnahmen vor, um seine Zukunftsfähigkeit sicherzustellen

20/11/2020 | Staatsrat

Die Inbetriebnahme des neuen Spitals in Rennaz hat das Spital Riviera-Chablais in grosse finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Die Staatsräte von Waadt und Wallis haben das Spital aufgefordert, einen Plan vorzulegen, um den Betrieb wieder ins finanzielle Gleichgewicht zu bringen. Dieser anspruchsvolle Plan, der eine ausgeglichene Rechnung im Jahr 2026 vorsieht, wird mit einer erheblichen finanziellen Unterstützung durch die beiden Kantone von 125 Millionen Franken über 15 Jahre begleitet. Dieses Vorgehen erfolgt zeitgleich mit der definitiven Regularisierung der dem Spital Riviera-Chablais gewährten Garantien, damit sein Bau- und Renovierungsprojekt abgeschlossen werden kann.

Nach dem Umzug der fünf akutsomatischen Standorte des Spital Riviera-Chablais an den Standort Rennaz wurden Anfang 2020 grosse Budgetschwierigkeiten festgestellt. Obwohl die Kantone darauf vorbereitet waren, die Garantien für den Bau von Rennaz und die Renovierung der Standorte Monthey und Vevey zu regularisieren, brachte die Covid-Krise diese Arbeiten zum Stillstand. Dabei mussten die beiden Parlamente bei der Wiederaufnahme der parlamentarischen Debatten dringend eine befristete Garantie von 80 Millionen Franken gewähren, damit das Spital Riviera-Chablais seinen Verpflichtungen im Bau und auch im Betrieb nachkommen konnte. Seither konnten die definitiven Baukosten für Rennaz ermittelt und die Kosten für die Arbeiten der Standorte Monthey und Vevey genau evaluiert werden. Darüber hinaus konnte das Ausmass der Liquiditätsprobleme aufgezeigt werden. Auf dieser Grundlage schlagen die beiden Staatsräte, wie bereits verpflichtet, ihren jeweiligen Parlamenten vor, die zusätzliche Garantie der Kantone Waadt und Wallis für die Baukosten sowie die für den Spitalbetrieb erforderlichen finanziellen Mittel zu gewähren. Die Regularisierung der Investitionsgarantien erfolgt durch ein spezifisches Dekret, während die Unterstützung, die die Kantone für den Spitalbetrieb gewähren, in der interkantonalen Vereinbarung über das Spital Riviera-Chablais integriert wird.

Investitionen

Die Baukosten für das Spital Riviera-Chablais, sowohl für das neue Spital in Rennaz als auch für den Umbau der beiden Standorte Monthey und Vevey, belaufen sich auf insgesamt 400 Millionen Franken. Die von den beiden Kantonen bereits gewährten Garantien betragen 330 Millionen Franken. Die beiden Staatsräte beantragen deshalb eine zusätzliche Garantie von 70 Millionen Franken. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Einrichtungskosten des Spitals von zirka 35 Millionen Franken durch das Betriebskapital sichergestellt, das von den beiden Kantonen garantiert wird.

Betrieb

Die Vorschläge der beiden Staatsräte enthalten drei Komponenten. Die erste betrifft die Gewährung einer einmaligen gemeinwirtschaftlichen Leistung (GWL) im Jahr 2021 in der Höhe von 20 Millionen Franken für die Kosten, die durch die Fusion der fünf Standorte entstanden sind. Die zweite gewährt eine GWL in der Höhe von 7 Millionen Franken über 15 Jahre. Dies entspricht insgesamt 105 Millionen Franken für die Kosten der getätigten Investitionen, da deren Finanzierung derzeit aufgrund der momentanen Tätigkeit nicht möglich ist. Schliesslich wird eine zusätzliche Garantie von 40 Millionen Franken gewährt, die es dem Spital Riviera-Chablais ermöglicht, seine Finanzmittel mit Hilfe der Finanzmärkte zu sichern. Diese finanzielle Unterstützung der beiden Kantone geht einher mit einem Plan zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts. Dies ist für den Fortbestand des Spital Riviera-Chablais unerlässlich. Die Auswirkungen bis 2026 werden auf 25 Millionen Franken geschätzt. Die von den beiden Kantonen gewährten Garantien für das Betriebskapital des Spital Riviera-Chablais in Höhe von 90 Millionen Franken werden beibehalten. Es ist jedoch eine Änderung der interkantonalen Vereinbarung geplant, damit das Spital Riviera-Chablais seine Einrichtungen auf diese Weise finanzieren und seine Erneuerung sicherstellen kann.

Änderung der interkantonalen Vereinbarung über das Spital Riviera-Chablais

Ein Teil der finanziellen Mittel wird durch eine Änderung der interkantonalen Vereinbarung über das Spital Riviera-Chablais beantragt. Gleichzeitig werden weitere Änderungen dieser Vereinbarung vorgeschlagen, um dem Bericht der Treuhandgesellschaft BDO über die Spitalführung nachzukommen und den Text an die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen anzupassen. Insbesondere schlagen die beiden Staatsräte vor, die Zusammensetzung des Spitalrates zu überprüfen. Zudem ist in die interkantonale Vereinbarung die Festlegung einer "Eigentümerstrategie" durch die beiden Kantone aufzunehmen. Diese soll dem Spitalrat als Rahmen dienen, um die Vision und die Strategie der Institution auszuarbeiten. Die bei beiden Parlamenten beantragten Beträge sind sehr hoch. Sie spiegeln aber die derzeitige finanzielle Situation des Spital Riviera-Chablais wider. Die Unterstützung der beiden Kantone ist daher unerlässlich, um die finanzielle Nachhaltigkeit des Spital Riviera-Chablais mittelfristig zu sichern und ermöglicht, die notwendigen strukturellen und organisatorischen Massnahmen für seine Sanierung zu ergreifen.