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Coronavirus (COVID-19) - Verlängerung und Anpassung von Gesundheitsmassnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht

20/11/2020 | Staatsrat

Trotz des Rückgangs der neuen Fälle von COVID-19 ist deren Zahl nach wie vor hoch und der Druck auf das Gesundheitssystem gross. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, die meisten der ursprünglich bis zum 30. November geltenden kantonalen Massnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht, zu verlängern. Diese betreffen vor allem Versammlungen in öffentlichen und privaten Räumen, Veranstaltungen, gastronomische Einrichtungen, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Kontaktsportarten. Die Regierung hat auch Anpassungen in den Bereichen religiöse Zeremonien, Besuche in Krankenhäusern und Alters- und Pflegeheimen sowie sportliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vorgenommen.

Um eine Überlastung seines Gesundheitssystems zu vermeiden und die Kurve der COVID-19-Fälle deutlich zu reduzieren, hat der Kanton Wallis am 22. Oktober und am 6. November strenge Massnahmen eingeführt, die bis zum 30. November 2020 in Kraft bleiben sollten. Diese betreffen vor allem Versammlungen in öffentlichen und privaten Räumen, Veranstaltungen, gastronomische Einrichtungen, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Kontaktsportarten. Obwohl die Einschränkungen die Zahl der Neuinfektionen verringert haben, bleibt die Gesundheitssituation besorgniserregend. Die Zahl der Patienten im Krankenhaus oder auf der Intensivstation ist nach wie vor hoch, und es werden immer noch zu viele neue Fälle registriert. Um die epidemiologische Situation in den Griff zu bekommen, die Bevölkerung, insbesondere Risikogruppen, bestmöglich zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten, hat der Staatsrat beschlossen, diese Massnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht zu verlängern.

Dies bedeutet insbesondere die weitere Schliessung von Gastronomiebetrieben sowie von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder und öffentliche Bäder, Kegelbahnen, Konzerthallen und andere ähnliche Orte). Darüber hinaus bleiben Versammlungen und Treffen von mehr als zehn Personen in privaten und öffentlichen Räumen ebenso verboten, wie auch Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen in öffentlichen und privaten Räumen. Dasselbe gilt für Kontaktsportarten, mit Ausnahme der professionellen Ausübung unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie Einzeltrainings. Diese Massnahmen ergänzen die eidgenössischen Bestimmungen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie, die unter anderem die Orte festlegen, an denen das Tragen von Masken vorgeschrieben ist, oder das Verbot des Betriebs von Diskotheken.

In den Bereichen religiöse Zeremonien, sportliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Besuche in Alters- und Pflegeheimen hat der Staatsrat gewisse Anpassungen beschlossen. Ab dem 1. Dezember 2020 gilt:

  • Kultusdienste (Gottesdienste, Andachten und Beerdigungen) können unter strikter Einhaltung der Regeln zur sozialen Distanz und Hygiene und unter Einhaltung der Schutzpläne mit maximal 50 Personen abgehalten werden.
  • Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, mit Ausnahme von Wettkämpfen, sind innerhalb der vom Bund festgelegten Limiten erlaubt.
  • Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind unter strengen Auflagen erlaubt. Einschränkungen können je nach der gesundheitlichen Situation der betreffenden Einrichtung festgelegt werden. Besuche in Notsituationen sind immer erlaubt.

Im Bewusstsein der Bemühungen der Bevölkerung und aller Wirtschaftsakteure verfolgte die Regierung die Entwicklung der Pandemie aufmerksam. Sie wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Folgen der getroffenen Massnahmen zu mildern. Diese werden je nach Entwicklung der Situation neu bewertet werden.

 

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