Medienmitteilung

Einbürgerungen - Aufgrund der Gesundheitslage im Zusammenhang mit COVID-19 verzichtet der Staatsrat auf die Vereidigungszeremonie

10/11/2020 | Dienststelle für Bevölkerung und Migration

An seiner Sitzung vom Dienstag, 10. November 2020 hat der Walliser Grosse Rat 938 Personen eingebürgert. Abweichend vom Gesetz über das Walliser Bürgerrecht werden diese Personen jedoch nicht im Beisein des Vorstehers des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) vereidigt. Dies dient der Einhaltung der Gesundheitsvorgaben, die im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen wurden. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Einbürgerung selbst. Die vom Grossen Rat eingebürgerten Personen erhalten ihren Heimatschein per Post.

Ordentliche Einbürgerungen finden im Wallis zweimal pro Jahr statt: während der Mai- und Novembersession des Grossen Rates. Diese Sessionen schliessen die Einbürgerungsverfahren ab, die von der Dienststelle für Bevölkerung und Migration in Zusammenarbeit mit der Unterkommission der Justizkommission des Grossen Rates geführt wurden. Im vergangenen Mai konnte das Parlament keinen Entscheid treffen, da die Session abgesagt wurde und somit alle Einbürgerungen im Jahr 2020 auf die Novembersession verschoben wurden. Dies erklärt auch die relativ hohe Zahl von 938 eingebürgerten Personen. Diese unterteilen sich in 921 ausländische Staatsangehörige und 17 Schweizer.

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren endet offiziell mit der Vereidigung. Diese findet im Beisein eines Vertreters des Staatsrates statt, wobei es sich für gewöhnlich um den Vorsteher des Departements für Sicherheit, derzeit des DSIS, handelt. Aufgrund der sanitären Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus verzichtet der Staatsrat in diesem Jahr auf die Vereidigungszeremonie. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Einbürgerung selbst.

Alle vom Grossen Rat eingebürgerten Personen erhalten ihren Heimatschein ab dem 30. November 2020 per Post. Die betroffenen Gemeinden werden ebenfalls benachrichtigt. Nach diesem Datum können die neuen Walliser Bürger ihre Schweizer Ausweise (Identitätskarte und Pass) beantragen.