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Ein aussergewöhnliches Ökosystem - Lac Noir-Gebiet unter Schutz gestellt

06/11/2020 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Das Lac Noir-Gebiet auf dem Territorium der Gemeinden Nendaz und Isérables wurde als «geschützte Naturlandschaft» klassiert. Der Entscheid soll der Erhaltung dieses aussergewöhnlichen Ökosystems dienen, das eine grosse Amphibienpopulation und eine besondere Flora beherbergt. Der Staatsrat hat auch den Unterschutzstellungsentscheid für das Auengebiet Feegletscher in Saas-Fee abgeändert, damit das Gebiet im Winter von Skifahrern und anderen Wintersportlern passiert werden darf.

Das Lac Noir-Gebiet, das seit 2001 im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung aufgeführt ist, wurde vom Kanton als «geschützte Naturlandschaft» klassiert. Der Entscheid fiel aufgrund der dort ansässigen grossen Bergmolchpopulation und einer mittelgrossen Grasfroschpopulation, für die das Gebiet einen regional bedeutsamen Lebensraum darstellt. Der Lac Noir ist ausserdem ein bei Sommertouristen beliebtes Ausflugsziel.

Die genauen Gebietsgrenzen sowie die Schutz- und Pflegemassnahmen wurden festgelegt, nachdem die wichtigsten Akteure, namentlich die Gemeinden, Landeigentümer und Tourismuskreise, dazu angehört worden waren. Der Schutzbereich des Lac Noir-Gebiets erstreckt sich auf eine Fläche von 65.3 ha und unterteilt sich in zwei verschiedene Sektoren: Einen streng geschützten Bereich, welcher die Wasserflächen umfasst, und einen erweiterten Schutzbereich, wo die Amphibien ausserhalb der Fortpflanzungszeit leben (Wald, Moor, usw.). Die Schutzmassnahmen sollen Folgendes sicherstellen: das Überleben der vorhandenen Amphibienpopulationen, den Schutz seltener oder bedrohter Arten, die qualitative und quantitative Erhaltung der Feuchtlebensräume sowie die Information und Sensibilisierung der Besucher. Insbesondere verboten ist eine Veränderung der hydrologischen Bedingungen, ebenso das Errichten von Hindernissen für die Amphibienwanderung oder die Zerstörung von Rückzugsorten der zu schützenden Arten.

Die Revision des Entscheids betreffend den Schutz des Auengebiets von nationaler Bedeutung «Feegletscher Nord» auf Gebiet der Gemeinde Saas-Fee, ist auf eine Eingabe seitens der Bergberufsleute hin erfolgt. Darin wurde eine Anpassung des Schutzentscheids von 2018 gefordert, damit Skifahrer und andere Wintersportler das Schutzgebiet auf spezifischen Routen durchqueren dürfen. Die Änderung wurde nach Durchführung einer Anhörung der interessierten Kreise sowie einer Interessensabwägung zwischen menschlichen Aktivitäten und Wildtierschutz vorgenommen. Der Schutz des Auengebiets wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt.

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