Medienmitteilung

Obligatorische Registrierung von Geflügelhaltungen - Neues Online-Registrierungssystem

05/11/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Der Kanton Wallis stellt den Geflügelhaltern ein neues, einfaches und leicht zugängliches elektronisches Registrierungssystem zur Verfügung, das von der Dienststelle für Landwirtschaft und der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen verwaltet wird. Diese Registrierungspflicht ist vor allem für die Vorbeugung und den Umgang mit Krankheiten wie der Vogelgrippe sowie für den Tierschutz wichtig.

Seit dem 1. Januar 2010 ist in der Schweiz die Registrierung von Geflügelhaltungen beim Kanton obligatorisch. Dies gilt auch für die Hobbyhaltung. Für grosse gewerbliche Haltungen erfolgt die Registrierung bereits über die Tierverkehrsdatenbank (TVD).

Um die Erfassung von Hobbybetrieben mit wenigen Tieren zu vereinfachen, haben die kantonalen Dienststellen für Geoinformation, für Landwirtschaft und für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ein Informatiksystem entwickelt, das es den Besitzerinnen und Besitzern ermöglicht, ihre Geflügelhaltung direkt online anzumelden. Die Registrierung erfolgt unter Nutzung eines QR-Codes (siehe unten) oder unter der verlinkten Internetadresse.

Dieses neue Angebot richtet sich an Halter von nicht in der TVD registrierungspflichtigem Geflügel der folgenden Arten: Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Schwäne. Dies gilt ebenso für die Haltung von Legehennen sowie von Zuchttieren der Mast- und Legelinie, Geflügelställe zur Haltung von Mastpoulets und von Masttruten wie auch die Haltungen von weiterem Geflügel.

Diese Erfassung ist wichtig für:

  • die Überwachung der Tiergesundheit und die Bekämpfung von Tierseuchen;
  • die Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen (von Tier zu Mensch übertragbare Krankheiten);
  • die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft (Lebensmittelsicherheit);
  • den Tierschutz. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Lancierung des eidgenössischen Schwerpunktkontrollprogramms 2021-2023, das sicherstellen soll, dass die Haltungsbedingungen von Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.

Die Ausführungsbestimmungen sind in einer interdepartementalen Weisung festgelegt, die unter www.vs.ch/de/web/scav und www.vs.ch/de/web/sca aufgeschaltet ist.