Medienmitteilung

Pilotprojekt in der Schweizer Landwirtschaft - Bewirtschaftungsarrondierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Lötschental tritt in Kraft

23/10/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Nach sieben Jahren Vorbereitung tritt am 1. November 2020 die Bewirtschaftungsarrondierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Lötschental in Kraft. Dieses Pilotprojekt ist eine Premiere in der Schweiz. Die Neuzuteilung umfasst 682 Hektaren, verteilt auf die Gemeinden Blatten, Wiler, Kippel und Ferden. Die Landumlegung, die nicht ins Grundeigentum eingreift, wird insbesondere die Betriebskosten senken und den Zugang zu Direktzahlungen erleichtern.


Die im Rahmen dieses Pilotprojekts zur Bewirtschaftungsarrondierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Lötschental vollbrachte Leistung besteht darin, 11’500 Parzellen mit einer durchschnittlichen Fläche von 446 m2 zu 365 Bewirtschaftungsflächen mit einer durchschnittlichen Grösse von 18’300 m2 zusammenzufassen. Betroffen sind 1369 Grundeigentümer und 49 Bewirtschafter, davon rund zehn in Vollzeit. Dieses Ergebnis konnte dank der Ausdauer der Genossenschaft für die Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental und nach Abschluss eines vom Bundesgericht entschiedenen juristischen Tauziehens erzielt werden. 


Zur Erinnerung: Am 14. Dezember 2013 wurden 1369 Grundeigentümer dazu aufgerufen, über den Grundsatz der Arrondierung abzustimmen. Sie nahmen ihn mit 71 % an. Im Anschluss an diese Abstimmung gründeten die Bewirtschafter mit 25 zu 23 Stimmen die Genossenschaft. Die Gültigkeit dieser Abstimmungen wurde von 28 Grundeigentümern (darunter auch einige Bewirtschafter) bei der kantonalen Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen und anschliessend beim Bundesgericht angefochten. Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 7. Mai 2015 die Gültigkeit der beiden Abstimmungen bestätigt und die kantonalen Behörden in ihrer Anwendung und Auslegung der Gesetzgebung bekräftigt. Somit konnten die Arbeiten beginnen.


Die Bewirtschaftungsarrondierung bietet zahlreiche Vorteile für die Bewirtschafter wie attraktivere Flächen für die Zukunft oder Kostensenkungen dank der Rationalisierung der personellen und technischen Ressourcen. Für ein Grundstück von zehn Hektaren bedeutet das Einsparungen in Höhe von 16’000 Franken pro Jahr. Zudem bietet sie den Grundeigentümern die Gewähr, ihr Eigentum und sämtliche damit verbundenen Rechte (Verkauf, Vererbung, Abtausch) zu behalten. Für das Lötschental belaufen sich die Projektkosten auf 1,95 Millionen Franken, einschliesslich des einmaligen Betrags von 820’000 Franken als Gegenleistung für die Bereitstellung des Eigentums an die Genossenschaft. 


Die Neuzuteilung tritt offiziell am 1. November 2020 in Kraft mit Wirkung für die Bewirtschafter ab dem 1. Januar 2021. Der Staat Wallis und die Projektträger sind überzeugt, dass alle betroffenen Bewirtschafter rasch von den Vorteilen dieses Vorgehens überzeugt sein werden. Andere Schweizer Kantone wie das Tessin und St. Gallen wie auch die Walliser Gemeinde Evolène haben bereits Interesse an diesem Konzept der Bewirtschaftungsarrondierung bekundet. 
 

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