Medienmitteilung

Beschwerdeverfahren an den Staatsrat Der Staatsrat nimmt gegenüber dem Verfassungsrat Stellung

06/10/2020 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Staatsrat hat eine Expertengruppe eingesetzt, um seine gerichtlichen Zuständigkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Empfehlungen abzugeben. Die Expertengruppe empfiehlt, das geltende System beizubehalten und es in bestimmten Punkten zu verbessern. Der Bericht der Expertengruppe wurde dem Verfassungsrat zur Information vorgelegt, der um Stellungnahme der Regierung gebeten hatte. Nach eigener Analyse schliesst sich der Staatsrat der Meinung der Expertengruppe an.

Auf eine vom Grossen Rat angenommene in ein Postulat umgewandelte Motion hin hat der Staatsrat eine Expertengruppe eingesetzt, um seine gerichtlichen Zuständigkeiten zu prüfen. In der Motion wurde gefordert, dass die Verwaltungsbeschwerde an den Staatsrat zumindest bei kommunalen Entscheiden aufgehoben werden sollte.

Nach eingehender Analyse hat die Expertengruppe sechs mögliche Änderungsvorschläge am geltenden System formuliert. Von diesen sechs Vorschlägen wurden nur drei von der Expertengruppe ausgewählt und in der Reihenfolge ihrer Präferenz geordnet.

Das von der Expertengruppe empfohlene Modell entspricht – mit Korrekturen – dem geltenden Modell. Darin wird vorgeschlagen, das geltende System beizubehalten und es in bestimmten Punkten zu ändern. Namentlich sollen neue Ausnahmen von der Beschwerde an den Staatsrat sowie eine Sprungbeschwerde eingeführt werden, die es der beschwerdeführenden Partei ermöglicht, mit Zustimmung der anderen Parteien (mit Ausnahme der Vorinstanz, wenn diese kantonal ist) direkt das Kantonsgericht anzurufen, ohne vorgängig eine Beschwerde beim Staatsrat einzureichen.

Im Hinblick auf die im Herbst stattfindenden Plenarsitzungen hielt es der Staatsrat für angemessen, den Expertenbericht an den Verfassungsrat zu übermitteln. Dieser hatte um Stellungnahme der Regierung gebeten. Das geltende Modell mit Korrekturen ist der bevorzugte Änderungsvorschlag des Staatsrates. Damit schliesst er sich der Meinung der Expertengruppe zu diesem Punkt an.