Medienmitteilung

Unterstützungsbeiträge und neue Soforthilfsmassnahmen für den Kulturbereich

02/10/2020 | Dienststelle für Kultur

Der Staatsrat hat beschlossen den Akteuren im Kulturbereich neue Pauschalbeihilfen zu gewähren. Er beantwortet damit ein dringliches Postulat, das im Juni 2020 vom Grossen Rat akzeptiert wurde. Diese neue Massnahme betrifft Personen, die weder von Suisseculture Sociale noch vom Kanton unterstützt werden konnten oder die eine Unterstützung von weniger als 13'800 Franken erhalten haben. Seit Beginn der Pandemie setzten die Kantone und der Bund eine Reihe von Massnahmen um, die insbesondere auf die Unterstützung von Kulturschaffenden abzielten. Als Ergänzung zu den Massnahmen des Bundesrates zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen wurden schon drei Hilfsprogramme gestartet, die sich an unabhängige Kulturschaffende und Kulturunternehmen richteten.

Die eidgenössische COVID-Verordnung Kultur, die den Zeitraum vom 28. Februar bis 31. Oktober abdeckt, lief am 20. September 2020 aus. Der Kanton Wallis erhielt 229 Anträge auf Entschädigungen (94 Anträge von Kulturschaffenden und 135 Anträge von kulturellen Einrichtungen). Von den 17 Millionen Franken, die Kanton und Bund gemeinsam zur Verfügung stellen, sind bereits fast 4 Millionen Franken zugewiesen; die Anträge, welche sich gegenwärtig in Bearbeitung befinden (rund 40%), werden in den kommenden Wochen abgeschlossen. 

Entschädigung für die Lohnausfälle der musikalischen Leiter und Organisten von Gesangs- und Musikvereinen

Die Gesangs- und Musikvereine konnten ebenfalls eine Entschädigung in der Höhe von 80% des Gehalts (ohne Sozialabgaben) für den Arbeitsausfall ihres Leiters oder Organisten für den Zeitraum vom 16. März bis 30. Juni 2020 beziehen. Der Kanton Wallis erhielt 210 Anträge von 187 Gesangs- oder Musikvereinen (81 Anträge von Gesangsvereinen und 106 Anträge von Musikgesellschaften). Von den 187 Vereinen sind 51 deutschsprachig. Dieses Dispositiv wird ausschliesslich vom Kanton aus den ausserordentlichen Mitteln finanziert, die im Rahmen der Unterstützung für COVID-19 zur Verfügung gestellt werden.


Neue Soforthilfen verfügbar

Trotz der Hilfsmassnahmen kamen viele Kulturschaffende oder im Kultursektor tätige Dienstleister, die durch die Absage von Kulturveranstaltungen stark betroffen wurden, nicht in den Genuss einer gemeinsamen Unterstützung von Bund und Kanton. Um diese Situation zu mildern, hat der Staatsrat neue Pauschalbeihilfen für Kulturakteure und unabhängige Dienstleister, die hauptsächlich im Kultursektor tätig sind, beschlossen. Er antwortet damit auf ein vom Grossen Rat in der Junisession 2020 akzeptiertes dringliches Postulat.

Ein Höchstbetrag von 2'300 Franken pro Monat für die Zeit vom 28. Februar bis zum 31. August 2020, d.h. insgesamt 13'800 Franken pro Person, kann somit an Kulturschaffende und Dienstleister ausgezahlt werden, die bis zum 31. Oktober 2020 ein Gesuch eingereicht haben. Diese Hilfe richtet sich an Personen, die weder von Suisseculture Sociale noch vom Kanton Unterstützung erhalten konnten oder deren bereits erhaltene Unterstützung weniger als 13'800 Franken beträgt. Im letzteren Fall erhalten sie den Betrag abzüglich der bereits erhaltenen Unterstützung. Diese subsidiäre Hilfe wird ohne Gegenleistung des Kantons ausbezahlt.  

Kulturschaffende oder im Kulturbereich tätigen Dienstleister, die bereits einen Antrag eingereicht haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen, da dieser automatisch geprüft und ein eventueller Restbetrag ausbezahlt wird.
Neue Anträge können ebenfalls eingereicht werden. Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden sie auf der Internetseite der Dienststelle Kultur unter www.vs.ch/de/web/culture/pauschalbeihilfe-kulturschaffende. 

Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen ab dem 26. September 2020

Mit Inkrafttreten am 26. September des eidgenössischen COVID-19 Gesetzes, werden die derzeit bestehenden Sofortmassnahmen für Kulturschaffende (Suisseculture Sociale) sowie die Unterstützung von Kulturvereine im Laienbereich verlängert. Ein neues Programm für die Unterstützung von Transformationsprojekten wird geschaffen. Dies zur Förderung der Wiederbelebung des Kultursektors durch Unterstützung von nachhaltigen Projekten.
 

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