Medienmitteilung

Umsetzung der Bundesverordnung für Grossanlässe in der besonderen Lage

22/09/2020 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Um die Umsetzung des Bundesrechts im Kanton zu gewährleisten, hat der Staatsrat einen Beschluss verabschiedet, der das Bewilligungsverfahren für Grossanlässe regelt. Er bestimmt das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport für die Bearbeitung von Gesuchen und die Erteilung von Bewilligungen für Grossanlässe.

Die Änderungen der Bundesverordnung vom 19. Juni 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie in der besonderen Lage treten am 1. Oktober 2020 in Kraft und ermöglichen erneut die Durchführung von Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern oder involvierten Personen (Grossveranstaltungen). Zu diesem Zweck hat der Staatsrat einen Beschluss zur Umsetzung der neuen Bestimmungen des Bundesrechts auf kantonaler Ebene verabschiedet.

Der Staatsrat hat zunächst die zuständige kantonale Behörde für die Genehmigung solcher Veranstaltungen bestimmt. Es handelt sich um das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS). Diese Zuordnung bietet die Vorteile eines einzigen Ansprechpartners der Behörden und einer besseren Kontrolle der Verwaltung und Ausführung dieser Aufgaben.

Anschliessend definierte der Staatsrat das Bewilligungsverfahren für diese Grossanlässe: Bevor der Organisator mit einem Standardformular bei der Gemeindebehörde ein Bewilligungsgesuch einreicht, muss er für seinen Schutzplan eine Voranmeldung der Einheit COVID-19 der Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär (DZSM) einholen. Diese Stelle soll die Organisatoren aller Veranstaltungen bei der Erarbeitung ihres Schutzplans unterstützen und beraten sowie allfällig aufgeworfene Fragen beantworten. Diese sowie die Voranmeldungsgesuche können per E-Mail an die Kantonale Walliser Rettungsorganisation KWRO: info.covid@ocvs.ch adressiert werden. Danach wird die Gemeindebehörde das Gesuch mit Voranmeldung an das DSIS weiterleiten. Das Departement kann dann bei Bedarf die übrigen betroffenen Departemente konsultieren, bevor ein formeller Entscheid getroffen wird.

Bei kommerziellen Anlässen und anderen Veranstaltungen von weniger als 1000 Personen, die der Pflicht zur Ausarbeitung eines Schutzplans unterliegen, bleibt die Gemeindebehörde für die Erteilung der Bewilligungen zuständig. Der Kanton will so die Gemeinden und die Veranstalter bei diesen Anlässen unterstützen und hat eine Vorstellungnahme der Einheit COVID-19 zum Schutzplan des Veranstalters vorgeschlagen.

Die Gemeinden wurden aufgefordert, ihr Formular für Bewilligungsgesuche zu ändern, um diese Vorstellungnahme möglich zu machen.

Schliesslich wird die am 2. September 2020 eingesetzte Task Force «Coronavirus - Grossveranstaltungen» die Überwachung der Entwicklung der Situation sicherstellen.