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Baudossiers der Gemeinde Bagnes - Der Staatsrat wird den Bericht der GPK analysieren

21/09/2020 | Staatsrat

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat dem Parlament ihren Bericht zu den Baudossiers Bagnes vorgelegt. Sie stellt darin fest, dass der Kanton seit seiner Aufforderung an die Gemeinde im Jahr 2016 seine Aufsichtsfunktion ernst genommen hat, mit Beschlüssen und zahlreichen Interventionen, damit die Gemeinde erneut eine rechtskonforme Situation herstellt. Die GPK ist jedoch der Meinung, dass eine bessere Überwachung in der Vergangenheit es ermöglicht hätte, diese Aufforderung früher zu ergreifen. Sie übt auch Kritik betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Der Bericht enthält auch eine Reihe von Empfehlungen, die der Staatsrat nun analysieren wird.

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat in ihrem «Bericht über die Affäre rund um die illegalen Bauten in der Gemeinde Bagnes» die Aufsichtsarbeit des Staates und dessen vergangene und gegenwärtige Aktionen und Reaktionen untersucht. Sie hat alle Berichte analysiert, die zu diesem Dossier von den durch die Gemeinde oder den Kanton beauftragten Experten erstellt wurden. Sie beurteilte die Zweckmässigkeit und Angemessenheit der Interventionen des Staatsrates und der Dienststellen der Kantonsverwaltung, die im Rahmen der Regularisierungen angeordneten Massnahmen sowie das Vorgehen und die Reaktion des Kantons auf Hinweise und Warnzeichen.

Daraus geht hervor, dass der Kanton seine Aufsichtsfunktion seit seiner Aufforderung, die er im Juli 2016 an die Gemeinde geschickt hat, ernst genommen hat. Die GPK stellt in der Tat fest, dass die getroffenen Entscheidungen und die zahlreichen Interventionen der staatlichen Dienststellen es ermöglicht haben, die Gemeinde Bagnes, die laut dem letzten Bericht des Experten Jean-Luc Baechler aus rechtlicher Sicht wieder auf dem richtigen Weg ist, zu begleiten.
Die GPK stellt jedoch fest, dass der Kanton bei der Homologation des kommunalen Baureglements im Jahr 1998 keine Folgemassnahmen ergriffen hat, obwohl dieses innerhalb von fünf Jahren an das kantonale Recht angepasst werden musste. Sie bedauert auch, dass bei der erneuten Homologation im Jahr 2002 keine Massnahmen festgelegt wurden, um Anpassungen der Bruttogeschossfläche auf ein Minimum zu beschränken. Im Jahr 2012 hätte auch eine Kontrolle eingeführt werden müssen, um die Anwendung der Richtlinie zu gewährleisten, die die Gemeinden daran erinnert hat, dass ihre Reglemente mit dem kantonalen und eidgenössischen Recht übereinstimmen müssen. Die GPK ist der Ansicht, dass die Gemeinden zwar die kantonalen und eidgenössischen Gesetze einhalten müssen, der Kanton jedoch die Pflicht hat, deren Einhaltung zu überprüfen, insbesondere im Falle nachgewiesener und wiederholter Probleme, die bei der Bearbeitung von Beschwerden gegen Gemeindeentscheide hätten festgestellt werden können. Eine Aufforderung an die Gemeinde hätte also bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen können, ohne das Bekanntwerden der Affäre im Jahr 2016 abzuwarten.

In Bezug auf die eingegangenen Warnhinweise stellt die GPK fest, dass der Staatsrat stets darauf reagiert hat, indem er sich bemüht, den Sachverhalt zu ermitteln, auch wenn diese Informationen und Massnahmen nicht zu einer vollständigen Regularisierung der Situation geführt haben. Sie hält jedoch fest, dass die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) die Beschwerden des ehemaligen Gemeindeangestellten, der lediglich formell entlassen worden war, behandelt hat, ohne die von Letzterem vorgelegten Informationen betreffend das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) an die Dienststelle für Grundbuchwesen (DGB) weiterzuleiten.

Hinsichtlich der Anwendung des BewG äussert die GPK eine Reihe von Kritikpunkten. Sie hebt einige Beispiele hervor, die nach Ansicht des Staatsrates gegen das Gesetz verstossen könnten, nach Ansicht der GPK hingegen einen Verstoss gegen das BewG darstellen.

Die GPK schliesst ihren Bericht mit einer Reihe von Empfehlungen ab. Insbesondere fordert sie den Staatsrat auf, die Einsetzung einer Ombudsstelle für die öffentliche Verwaltung zu beschleunigen, das Formular für Architekten zur Angabe der Wohnfläche um die Anmerkung zu ergänzen, dass es sich dabei um eine Urkunde im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches handelt und falsche Angaben strafrechtlich geahndet werden, die korrekte Anwendung des BewG durch ein Monitoring der Bewilligungen sicherzustellen, unverzüglich Entscheidungen über die umstrittenen BewG-Dossiers zu fällen, die DIKA mit der Überprüfung der Einhaltung von Weisungen durch die Gemeinden zu beauftragen, die Anwendung der den Gemeinden verordneten Massnahmen und Weisungen zu kontrollieren, neue Gesetzesbestimmungen vorzuschlagen, um eine effiziente Oberaufsicht sicherzustellen und eine Lösung zu entwickeln, die garantiert, dass alle betroffenen Dienststellen an der gleichen Version der genehmigten Pläne arbeiten.

Der Staatsrat wird den Bericht sowie die Empfehlungen und Beanstandungen der GPK analysieren. Er hält fest, dass eine administrative Schlichtungsstelle eingerichtet wird. Er erinnert auch daran, dass der Staatsrat dem Grossen Rat eine Teiländerung des Gemeindegesetzes zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vorgelegt hat, die die Modalitäten für die Durchführung von offiziellen Erhebungen des Kantons bei den Gemeinden festlegt und damit die staatliche Aufsicht stärkt, die der Grosse Rat an seiner Septembersession angenommen hat. Darüber hinaus wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Verband der Walliser Gemeinden die Verbesserung der Aufsicht und Oberaufsicht der Gemeinden analysiert.

Der Staatsrat erinnert auch daran, dass er die Gemeinde Bagnes aufgefordert hat, bis zum 31. Dezember 2020 den Standardisierungsprozess abzuschliessen, der in den letzten vier Jahren im Zusammenhang mit dem Dossier um die illegalen Bauten eingeleitet wurde.