Medienmitteilung

Elektromobilität - Prämien für den Kauf von aufladbaren Fahrzeugen und die Installation von Ladestationen

17/09/2020 | Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt | Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Personen, die ein neues Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen oder eine Ladestation installieren, werden ab dem 1. November 2020 mit einer Prämie belohnt. Die vom Staatsrat angenommene Richtlinie zur Förderung der Elektro- und Hybridmobilität führt die Bedingungen für die Gewährung und die Höhe der Prämien aus. Diese sind abhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge, beziehungsweise der Kapazität der Ladestationen. Mit einer Gesamtinvestition von 7,6 Millionen Franken für diese Massnahmen bekräftigt der Staatsrat sein Engagement für nachhaltige Entwicklung.

Elektro- und aufladbare Hybridfahrzeuge sind ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der durch den Individualverkehr verursachten CO2-Emissionen und zur Entwicklung einer umweltfreundlicheren Mobilität. Um die Elektromobilität zu fördern, hat der Staatsrat im November 2019 sieben prioritäre Massnahmen verabschiedet. Dazu gehören die Einführung von Prämien für den Kauf von neuen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen und/oder die Installation von Ladestationen. Die Bedingungen für die Gewährung sowie die Höhe der Prämien werden in der vom Staatsrat angenommenen Richtlinie zur Förderung der Elektro- und Hybridmobilität ausgeführt. Die Beträge variieren je nach Antriebsart der Fahrzeuge, beziehungsweise der Kapazität der Ladestationen. Die Massnahmen, deren Kosten sich auf etwa 7,6 Millionen Franken belaufen, treten am 1. November 2020 in Kraft und laufen bis zum 31. Dezember 2022.

Im Einzelnen gliedern sich die Prämienbeträge wie folgt:

Kaufprämie für ein aufladbares Neufahrzeug:- Leichte Motorwagen / elektrisch < 3,5 t CHF 3'500.–
- Leichte Motorwagen / Plug-in-Hybrid < 3,5 t CHF 2'500.–
- Schwere Motorwagen / elektrisch oder Plug-in-Hybrid > 3,5 t CHF 5'000.–
- Motorräder, Kleinmotorräder, Kleinmotorfahrzeuge, leichte Kleinmotorfahrzeuge / elektrisch oder Plug-in-Hybrid CHF 750.–

Prämie für die permanente Installation einer elektrischen Ladestation:
- 1 Ladepunkt < 11 kW CHF 700.–
- 1 Ladepunkt 11 kW – 22 kW CHF 1’500.–
- 2 Ladepunkte 11 kW – 22 kW CHF 3'000.–
- Pro Ladepunkt > 22 kW CHF 2'000.–
- Sonstige : Auf Anfrage nach Prüfung der verfügbaren Mittel

Auf der Internetseite www.vs.ch/praemien stehen sämtliche Informationen zu diesen Prämien zur Verfügung. Dort können Interessenten ab dem 1. November direkt online einen Prämienantrag stellen. Auch Branchenfachleute wurden informiert, sodass diese auf Fragen ihrer Kundinnen und Kunden eingehen können.