Medienmitteilung

Steinwildregulation Positive Bilanz der Regulation

28/08/2020 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Der Steinwildbestand im Kanton Wallis nimmt zu. Um den Erhalt des gesunden und dem Lebensraum angepassten Steinwildbestands weiterhin zu garantieren, müssen die Regulationsabschüsse beim Steinwild aufrechterhalten oder gar teilweise erhöht werden. Ab 2021 wird die Steinwildregulation im Rahmen des neuen Fünfjahresbeschlusses nur noch von Jägerinnen und Jägern mit Wohnsitz im Kanton Wallis, oder solchen, die Inhaber eines Walliser Jagdpatentes sind, ausgeführt. 

Die seit 1991 vom Kanton praktizierte Methode der Steinwildregulation garantiert einen sowohl quantitativ als auch qualitativ gesunden Steinwildbestand. Im Jahr 2019 haben die Walliser Wildhüter einen neuen Rekordbestand von 6030 Stück Steinwild gezählt. Weder auf Kantonsebene noch in den fünf Steinwildkolonien im Kanton werden rückläufige Bestände in den unterschiedlichen Alters- und Geschlechtsklassen festgestellt. Insgesamt ist die Bestandsentwicklung zunehmend, was auf ein biologisch gut funktionierendes Fortpflanzungssystem hindeutet. 

Das aktuelle Regulationssystem wird somit beibehalten. In Gebieten mit starkem Bestandswachstum muss das Steinwild stärker jagdlich reguliert werden, einerseits um den regional erhöhten zwischenartlichen Konkurrenzdruck auf die Gämsen zu minimieren und andererseits, um die durch das Steinwild verursachten Schäden an der Waldverjüngung und landwirtschaftlichen Kulturen zu reduzieren.

Für das Jahr 2020 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) unterbreiteten Regulationsplan genehmigt. Dieser sieht die Entnahme von maximal 544 Stück Steinwild vor (269 Böcke und 275 Geissen). Davon werden 323 Stück im Rahmen der ordentlichen Regulationsjagd durch die Walliser Jägerschaft erlegt. Das übrige Kontingent wird durch Tagesjagdbewilligungen, 40.-Patentabschüsse und allfällige Hegeabschüsse durch die Wildhut abgeschöpft. Bei den alten Böcken (elf Jahre und älter) wurde vom BAFU die Entnahme von maximal 56 Stück genehmigt. Die DJFW hat bei den alten Böcken für das laufende Jahr 45 spezielle Tagesjagdbewilligungen erteilt, 25 davon an ausländische Jäger. 

Im Jahre 2021 und mit der Inkraftsetzung des neuen Fünfjahresbeschlusses 2021-2025 wird die Steinwildregulation ausschliesslich von im Wallis wohnsässigen Jägerinnen und Jägern oder Inhabern eines Walliser Jagdpatentes ausgeführt. Die Einschränkung des für die Steinwildregulation zugelassenen Jägerkreises wird zu einer Reduktion des Arbeitsaufwands der Wildhüter führen, da die Betreuung und Begleitung der ausländischen Jäger, die im Besitze einer Tagesjagbewilligung sind, nicht mehr erforderlich ist. Der Wegfall dieses Segments erlaubt somit die Einsparung von Personalressourcen, was es erlaubt, den ständig wachsenden Arbeitsaufwand beim Grossraubwild teilweise auszugleichen. Die vorgesehene Praxisänderung wird keinen Einfluss auf die Jagdpatentpreise im Kanton Wallis haben.

Die Modalitäten der Steinwildregulation werden im Rahmen des neuen Fünfjahresbeschlusses 2021-2025 angepasst.
 

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