Medienmitteilung

Berichte über die finanzielle Situation und die Leitung des HRC: die Kantone Waadt und Wallis wollen eine Verbesserung der Finanzverwaltungsinstrumente

28/08/2020 | Staatsrat

Die Staatsräte der Kantone Waadt und Wallis haben die beiden in diesem Frühjahr angeforderten Berichte über die finanzielle Lage und die Leitung des Spital Riviera Chablais (HRC) zur Kenntnis genommen. Die Experten weisen darin auf Unzulänglichkeiten, insbesondere bei der Budgetüberwachung und der Finanzverwaltung des Spitals sowie bei der laufenden Verwaltung der Spitalaktivitäten, hin. Insbesondere in der wichtigen Umzugsphase waren die Informationen ungenügend. Die Staatsräte werden darum besorgt sein, dass die von den Experten empfohlenen Massnahmen umgesetzt werden, damit das HRC eine gesunde finanzielle Basis wiedererlangt und seine unverzichtbare Rolle im Spitalwesen der Kantone Waadt und Wallis erfüllen kann.

Der gemeinsame Bericht der kantonalen Finanzkontrolle des Kantons Waadt (CCF) und des Walliser Finanzinspektorats (FI) zeigt eine Reihe von Mängeln auf. Erstens ging die Konzentration auf die ausserordentliche Umzugsphase zu Lasten der Überwachung der effektiven Aktivität des HRC. Diese ist unzureichend erfasst worden, da insbesondere die erforderlichen Managementinstrumente und angemessenen Finanzinformationen fehlten. Zum hoch defizitären Ergebnis im 2019 stellten die Finanzexperten fest, dass das Budget zu ambitioniert war und den Umzug nicht genügend berücksichtigte. Diese Situation verschärfte sich noch mit dem Aufschub des Umzugs. Die vom HRC angekündigten Verluste wurden ohne Zwischenabschluss der Buchhaltung oder fundierte Berechnungen geschätzt.

 
Das HRC hatte keine klare Vorstellung von seiner finanziellen Situation. Somit konnte es das Ausmass des Verlustes nicht voraussehen. Der Spitalrat verfügte während des Jahres nicht über die richtigen Informationen, um die zuständigen Dienststellen der beiden Kantone über die kritische Situation des HRC zu informieren und einen Massnahmenplan für eine Sanierung einzuleiten. Aus den internen Sitzungen der Generaldirektion und den verfügbaren Finanzinformationen geht hervor, dass die Generaldirektion über keine genauen Zahlen zur vorläufigen finanziellen Situation verfügte. Der General-/Finanzdirektion war das Ausmass des Fehlbetrages bis zum Rechnungsabschluss im März 2020 nicht bekannt. Zudem sind bei der Aufnahme der Kredite ohne Staatsgarantie von 20 Millionen Franken beim Kanton Graubünden Verfahrensmängel und Verletzung von internen Vorschriften festgestellt worden, insbesondere die Nichteinhaltung der doppelten Unterschrift. Schliesslich sind die CCF und das FI darüber besorgt, ob das HRC aus eigener Kraft, kurzfristig zu einem finanziellen Gleichgewicht zurückfinden kann.


Die Empfehlungen der CCF und des FI zielen daher vorab darauf ab, die Mängel des internen Kontrollsystems zu beheben, die Instrumente des Finanzmanagements des Spitals zu verbessern und die Zuteilung der internen Ressourcen innerhalb des Spitals zu prüfen.
Darüber hinaus unterstreichen beide Berichte das Engagement der Direktion und des Spitalrats, die Zusammenführung der fünf Spitäler und den Umzug an den Standort Rennaz erfolgreich abzuschliessen. Sie unterstreichen auch die grosse Motivation des Personals. Es ist bereit, zum Wohle der Patienten sein Bestes zu geben.


Hinsichtlich der Baukosten des Spitals in Rennaz stellen die CCF und das FI fest, dass die Überwachung des Baus von Rennaz gut dokumentiert ist. Die interkantonale Kontrollkommission des HRC wurde regelmässig über die Situation informiert. Die CCF und das FI betonen jedoch, dass bei den definitiven Kosten der Arbeiten betreffend die Aussenstellen in Monthey und Vevey noch grosse Unsicherheiten bestehen.


Spitalführung


Das Unternehmen BDO weist auf die Komplexität bei der Zusammenführung von fünf Spitälern auf einen Standort hin. Es stellt aber fest, dass bei all den Anstrengungen, das Projekt erfolgreich abzuschliessen, die Überwachung der laufenden Spitalaktivitäten vernachlässigt wurden. BDO stellte zwar keine grösseren Mängel hinsichtlich der Spitalführung fest. Es zeigt jedoch Schwachstellen auf, wie die Zusammensetzung des Spitalrates, die hierarchische Angliederung des medizinischen Personals und seine schwache Einbindung in die Leitung des HRC. Obwohl die zweigliedrige, ärztlich-pflegerische Organisation als innovativ angesehen wird, sind die Kontakte mit dem Partnernetzwerk in der Region nicht ausreichend etabliert. Zudem ist die Frage der Vergütungsmodalitäten der Kaderärzte des HRC noch zu regeln. BDO empfiehlt dem HRC, seine Strategie zu klären, insbesondere seine Positionierung zwischen den Referenzzentren, wie das Spital Wallis und das CHUV. Es wird den Kantonen auch empfohlen, die Rolle der strategischen Schnittstelle des Spitalrates mit einem Positionspapier zu stärken.


Eingeleitete Massnahmen und Aktionsplan 


Die beiden Staatsräte erinnern an die bereits getroffenen Massnahmen, damit das HRC seine Mission weiterhin erfüllen kann. Nach dem Rücktritt des Generaldirektors ist dieser Posten durch Pierre-François Leyvraz, ehemaliger Generaldirektor des CHUV, besetzt. Im Herbst 2020 wird ein neuer Finanzdirektor sein Amt antreten. Ein externer Fachmann, Herr Stefan Stefaniak, ist engagiert worden. Dies erlaubt es dem HRC und den beiden kantonalen Gesundheitsdiensten, die Richtigkeit der geplanten Massnahmen und deren finanzielle Evaluation sicherstellen zu können. Die Prüfungsberichte wurden der interparlamentarischen Kontrollkommission des HRC übermittelt und werden heute veröffentlicht.


Die Generaldirektion des HRC soll bis Ende Oktober 2020 einen Plan zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts vorlegen. Die Staatsräte werden darum besorgt sein, dass die in den beiden Berichten empfohlenen Massnahmen baldmöglichst umgesetzt werden. Die von den beiden Kantonen ernannten Mitglieder des Spitalrates werden diesen Herbst erneuert.


Was die Standorte Monthey und Vevey betrifft, so prüfen die beiden Staatsräte die Möglichkeit, die Akutgeriatrie und die geriatrische Rehabilitation zunächst am Standort Monthey zu zentralisieren. Gleichzeitig würden am Standort Samaritain in Vevey ein Bereitschaftsdienst sowie fachspezifische Konsultationen geschaffen. Dieses neue Konzept würde es ermöglichen, die Auswirkungen auf die Spitalfinanzen zu begrenzen und gleichzeitig eine doppelte regionale Verankerung beizubehalten, die durch weitere, noch zu definierende Aktivitäten ergänzt wird.


Die beiden Staatsräte hoffen, dass die Umsetzung der Empfehlungen der Experten zur Stabilisierung der Finanz- und Führungssituation des HRC beitragen wird. Die Bewohner der Riviera und des Chablais sowie das Personal des HRC müssen sich auf ein starkes Spital im Dienste der Bevölkerung verlassen können.

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