Medienmitteilung

APH «Les Sources» in Saxon - Das DGSK reicht Strafanzeige wegen möglicher Missbrauchshandlungen ein

21/08/2020 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Verdacht des Missbrauchs im Alters- und Pflegeheim (APH) «Les Sources» in Saxon, über den durch die Sendung «Mise au point» von RTS (Radio Télévision Suisse) am Sonntag, den 16. August berichtet wurde, wird vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) sehr ernst genommen. Dieses hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, um den Fall aufzuklären. Eine schriftliche Stellungnahme der Missbrauchstatbestände, die dem DGSK vor der erwähnten Sendung nicht bekannt waren, wurde bei der durch RTS befragten Pflegefachperson eingefordert. Von den Vertrauensärzten des APH wurden ebenfalls Stellungnahmen eingefordert. Das DGSK wird die Reaktion der Institution auf die von den Medien berichteten Vorfälle und organisatorischen Probleme sorgfältig verfolgen.

Im Mai/Juni 2020 erhielt die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) mehrere anonyme Beschwerden von Mitarbeitern des APH «Les Sources» in Saxon über die Arbeitsbedingungen und -beziehungen. Einige der Briefe erwähnten organisatorische Probleme, die sich möglicherweise auf die Qualität der Pflege auswirken könnten und zwei bezogen sich auf Misshandlung, jedoch in sehr allgemeiner Form. Die Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) begleitete daher am 25. Juni die DAA zu der Anhörung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Alters- und Pflegeheims. Die DGW befragte mehrere Pflegefachpersonen, darunter auch jene, die durch RTS in ihrer Sendung «Mise au point» interviewt wurde. Während dieser Befragungen berichtete kein Mitarbeiter über ernsthafte Misshandlungen von Bewohnern wie Körperverletzung, vorsätzliche Verletzung oder Bestrafung oder völlige Pflegeverweigerung.

Die Zeugenaussagen der Pflegefachpersonen wiesen jedoch auf Elemente hin, die die Pflegequalität im APH beeinträchtigen könnten: starke Arbeitsbelastung während bestimmter Zeitperioden, Interventionen des Personals des Alters- und Pflegeheims in den betreuten Wohnungen und unzureichende Informationsübermittlung über die Bewohnerinnen und Bewohner. Die DGW forderte daraufhin die Institution auf, diese verschiedenen Punkte zu analysieren, die notwendigen Verbesserungsmassnahmen zu ergreifen und den Gesundheitsbehörden umfassend Bericht zu erstatten. Bei diesem Besuch wurden keine grösseren Unzulänglichkeiten festgestellt, die ein dringliches Eingreifen der DGW gerechtfertigt hätte.

Angesichts der neuen Elemente, die dem DGSK durch die RTS-Sendung zur Kenntnis gebracht wurden, beschloss das DGSK, eine Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen. In der Tat sind die in «Mise au point» dargelegten Tatbestände (ungerechtfertigte Verzögerung, bevor eine Ambulanz gerufen wurde, blutverschmierte Gesichter, absichtlich zugefügte Prellungen und Wunden, Bewohner ohne Nahrung und Wasser, usw.), von denen das DGSK bis dahin keine Kenntnis hatte, falls sie nachgewiesen werden, inakzeptabel und strafbar. Das DGSK verlangte auch detaillierte Berichte von der Pflegefachperson, die Zeuge der vorsätzlichen Handlungen war, und von den Vertrauensärzten der Einrichtung. Das Berufsgeheimnis der Pflegefachperson wurde diesbezüglich aufgehoben. Diese Berichte sind notwendig, damit das DGSK objektive Beweise erhält und somit seine Überwachungsaufgabe wahrnehmen kann. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um Missbrauchsvorwürfe rasch zu untersuchen und sollten sie sich als begründet erweisen, geeignete Massnahmen zu ergreifen.