Medienmitteilung

Das Programm für die Bewahrung des Kulturerbes unterstützt zehn Kulturgüterinstitutionen und -projekte - Erste Subventionierungsvergaben abgeschlossen

19/08/2020 | Dienststelle für Kultur

Im März dieses Jahres hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) ein neues Unterstützungsprogramm für die Bewahrung des beweglichen, dokumentarischen, immateriellen und sprachlichen Kulturerbes initiiert. Auf die Ausschreibung hin sind bei der kantonalen Kommission für Kulturerbe 22 Unterstützungsanträge aus dem ganzen Kanton eingegangen. Insgesamt zehn Kulturgüterinstitutionen und -projekte, welche Elemente betreffen, die als kantonal bedeutend erachtet werden, haben 2020 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Starkes Engagement des Kantons Wallis für die Bewahrung des Kulturerbes
Das neue Programm, das sich aus der 2018 angenommenen Änderung des Kulturförderungsgesetzes und aus dem 2019 vom Staatsrat genehmigten Anwendungsreglement ergibt, bezweckt die Bewahrung und Aufwertung von Kulturgütern von kantonalem Interesse. Das Ziel ist es, das Kulturerbe in allen Formen zu erhalten, zu erforschen, aufzuwerten und darüber zu informieren. Ausserdem sieht das Gesetz finanzielle Unterstützungen vor. Eine kantonale Fachkommission für Kulturerbe wurde vom Staatsrat ernannt und eine Ausschreibung für Unterstützungsanträge veröffentlicht.

2020 werden zehn Institutionen unterstützt
Die 22 bei der Kommission eingegangenen Anträge wurden aufgrund von spezifischen Zulässigkeits- und Beurteilungskriterien für die jeweilige Unterstützungsart geprüft, woraufhin die Kommission eine Vormeinung abgab. Zehn Kulturgüterinstitutionen und –projekte haben nun vom DGSK eine Unterstützung erhalten. Fünf Institutionen erhalten eine finanzielle Unterstützung für ihre Sammlungen und somit mehrjährige Betriebsbeiträge (2020–2023): die Fondation Rilke, das Museum Stockalperschloss, das Musée du Vin, das Musée valaisan des bisses und das Musée de Bagnes. Fünf Vereine oder Stiftungen erfüllen die Kriterien der finanziellen Unterstützungen für Institutionen, die sich für die Bewahrung des Kulturerbes von kantonalem Interesse einsetzen: das Museumsnetz Wallis, die Vereinigung der Walliser Museen, der Verein Carillon-VS, die Fondation pour le développement et la promotion du patois und der Verein Virtueller Kunstraum Oberwallis. Insgesamt wird ein Betrag in der Höhe von 387’000 Franken gesprochen.

An wen richtet sich das Programm für die Bewahrung des Kulturerbes?
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass das Unterstützungsprogramm die Bewahrung des beweglichen, dokumentarischen, immateriellen und sprachlichen Kulturerbes betrifft. Es richtet sich an Institutionen, die Kulturgütersammlungen von kantonalem Interesse besitzen, an solche, die sich für die Bewahrung des Kulturerbes von kantonalem Interesse einsetzen, sowie an Massnahmenprojekte zur Bewahrung von Bestandteilen des Kulturerbes von kantonalem Interesse.

Wie und wann einen Antrag einreichen?
Aufgrund der Weisung für die Beantragung finanzieller Unterstützungen der Dienststelle für Kultur können für das Jahr 2021 Anträge noch bis 31. August 2020 eingereicht werden. Die Unterstützungen für Massnahmen zur Bewahrung des Kulturerbes können jederzeit beantragt werden.