Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Schutzmassnahmen für die Walliser Schulklassen

07/08/2020 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) hat für den Schulbeginn vom 17. August 2020 Richtlinien für den Gesundheitsschutz festgelegt. Das Schuljahr wird auf allen Stufen so normal wie möglich mit ganzen Klassen gemäss dem üblichen Stundenplan jedoch mit einem eigenen Schutzplan für jede Stufe beginnen. Dieser Entscheid wird unter Vorbehalt der Entwicklung der epidemiologischen Lage sowie neuer Entscheide oder Empfehlungen des Bundes gefällt.

In der Primar- und Sekundarschule bleibt der Gesundheitsschutzplan derselbe wie zum Ende des letzten Schuljahres. Hygieneverhalten und -regeln müssen bedingungslos eingehalten werden. Da die Schüler der obligatorischen Schulzeit nicht unbedingt Träger und Überträger der Krankheit sind, müssen sie in der Schule keine Maske tragen. Für Erwachsene, die in einer Schule arbeiten, gilt hingegen von nun an die Maskentragpflicht, sei dies im Gang, in den Gemeinschaftsräumen und im Lehrerzimmer. Im Klassenzimmer müssen die Lehrer während des Unterrichts jedoch keine Masken tragen. Es sei daran erinnert, dass Kinder über 12 Jahre im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen müssen. In reinen Schülertransporten ist das Tragen einer Maske nicht obligatorisch.

In den Mittel- und Berufsfachschulen ist das Tragen einer Maske für Studierende und Lernende während dem Unterricht und in allen Gemeinschaftsräumen obligatorisch. Für diese werden die Masken in der ersten Woche kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Lehrpersonen müssen während dem Unterricht keine Maske tragen. Ausserhalb der Klassenzimmer besteht auch für sie die Maskentragpflicht.

Diese Massnahmen sind ähnlich wie in anderen Westschweizer Kantonen. Das DVB erinnert des Weiteren daran, dass die Masken zur persönlichen Ausrüstung aller Studierenden und Lernenden der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Schüler über 12 Jahre, die den öffentlicher Verkehr benutzen, gehört. Bewilligt sind Wegwerfmasken und industrielle Stoffmasken. Handgefertigte Masken werden nicht empfohlen.

In allen Bildungsstätten des Kantons werden die zum letzten Schuljahresende eingerichteten Präventionsmassnahmen und Schutzpläne verstärkt. Besondere Anstrengungen werden für das Waschen und Desinfizieren der Hände unternommen. Namentlich wurden vom DVB ein Plakat, pädagogische Dokumente und Videoclips ausgearbeitet, die den Primarschülern die Gefahren im Zusammenhang mit dem Virus, das Hygieneverhalten und die richtige Art, sich die Hände zu waschen, erklären.

Das DVB appelliert bei der Einhaltung dieser Schutzmassnahmen an die Eigenverantwortung, damit ein qualitativer Präsenzunterricht abgehalten und gleichzeitig eine eventuelle Quarantäne, ja gar Schliessung ganzer Schulklassen, verhindert werden können.