Medienmitteilung

COVID-19 - Hilfe für Selbstständigerwerbende

17/07/2020 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 1. Juli 2020 hat der Staatsrat entschieden, die kantonalen Hilfsmassnahmen für Selbstständigerwerbende, die keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben, zu verlängern. Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung im Veranstaltungsbereich, die von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen sind, können neu ebenfalls von der Hilfe profitieren.

An seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 hat der Bundesrat beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz für direkt oder indirekt von den Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus betroffenen Selbständigerwerbenden bis zum 16. September zu verlängern. Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung, die im Veranstaltungsbereich arbeiten, die Leistung zwischen dem 1. Juni und dem 16. September 2020 ebenfalls erhalten können.

Da von der Bundeshilfe nur Personen der zwei oben genannten Kategorien profitieren, deren Einkommen zwischen 10'000 und 90'000 Franken im Jahr liegen, wird der Kanton seine Politik der Zusatz- und Ergänzungshilfe für Personen, deren Jahreseinkommen niedriger als 10'001 Franken oder höher als 90'000 Franken ist, fortsetzen. Die kantonale Entschädigung beträgt höchstens 4410 Franken pro Monat. Sie wird vom 1. Juni bis zum 30. September an von der Bundeshilfe ausgeschlossene Selbständigerwerbende ausbezahlt, da diese im Gegensatz zu den anderen Kategorien von Begünstigten in der zweiten Märzhälfte keine Unterstützung erhalten haben. Die Hilfe für leitende Angestellte von Unternehmen im Veranstaltungsbereich wird analog zur Bundeshilfe vom 1. Juni bis zum 16. September ausgezahlt. So werden schlussendlich alle Kategorien von Personen, ob sie Bundes- oder Kantonshilfe erhalten, während maximal sechs Monaten entschädigt.

Selbständigerwerbende brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die Hilfe wird auf der Grundlage der bereits für die Monate April und Mai vorgelegten Informationen ausgezahlt. Leitende Angestellte von in der Veranstaltungsbranche tätigen Unternehmen müssen sich bei ihrer Ausgleichskasse anmelden. Frist für die Einreichung der Anträge ist der 16. September 2020.