Höchstspannungsleitung Chamoson – Chippis - Verschiebung von Masten bei Grône: Abschluss der ersten Phase
Nachdem der Staat Wallis und die Swissgrid AG eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hatten, wurden in einer Studie die Möglichkeit einer neuen Streckenführung und die Verschiebung von vier Masten in der Region Grône geprüft. Diese erste Phase, deren Ziel es war, eine Linienführung in grösserer Entfernung zur Schule festzulegen, ist nun abgeschlossen. Damit geht das Projekt nun in die technische Phase, bei der die Details zum Aufbau und der Dimensionierung der Masten geprüft werden um letztlich die öffentliche Auflage dieses neuen Projektes durchzuführen.
Obwohl die Swissgrid AG über eine rechtskräftige Baubewilligung für die Höchstspannungsleitung (HSL) zwischen Chamoson und Chippis verfügt, hat das Departement für Finanzen und Energie (DEF) Verhandlungen geführt für eine Verschiebung von vier Masten in der Nähe der Schule von Grône in einem neuen Verfahren. Nach Gesprächen und einer Vereinbarung zwischen dem Staat Wallis und der Swissgrid AG wurden Studien zur Festlegung einer neuen Linienführung für vier Masten in der Nähe der Schule von Grône durchgeführt. Im Projekt ist die Versetzung von vier Masten um gut 60 Meter nach Süden geplant. Mit dieser Variante kommen die Masten in einer grösseren Distanz zur Schule zu stehen.
Diese Vorstudie beinhaltete eine Untersuchung der geologischen und topographischen Daten und eine Analyse der Naturgefahren (Felsstürze, Erdrutsche, Hangrutschungen, Überschwemmungen usw.). Im Vergleich zur bewilligten Linienführung würde eine Verschiebung der vier Masten sie zwar von der Murganggefahr wegbringen, sie aber stärker der Gefahr von Steinschlag und Erdrutschen sowie der Einsturzgefahr aussetzen. Die Studie zeigt jedoch, dass die Verschiebung technisch machbar ist.
Einer der heikelsten Punkte des Projekts war die Auswirkung der geplanten Verschiebung auf die Wälder oberhalb des Dorfes. In einer ersten Vormeinung kam das Bundesamt für Umwelt (BAFU) kürzlich zum Schluss, die vom DFE vorgeschlagene neue Streckenführung erfordere im Gegensatz zur genehmigten Linie keine Rodung und sei so für den Wald verträglicher.
Mit dem Vorschlag einer neuen Streckenführung ist die erste Phase nun abgeschlossen. Damit kann der Staat Wallis die zweite Phase des Projekts in Angriff nehmen, bei der die Details zur Linienführung und die Dimensionierung der Masten im Vordergrund stehen. In dieser werden auch eine neue öffentliche Auflage und ein neuer Entscheid der zuständigen Behörden erforderlich sein. Es werden nun mit der Swissgrid AG Verhandlungen aufgenommen, um diese zweite Phase möglichst rasch durchzuführen.