Medienmitteilung

COVID-19 - Verstärkte Nachverfolgung in Bars und Diskotheken

13/07/2020 | Staatsrat

Der Staatsrat hat beschlossen, die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 in Nachtbars, Nachtclubs, Diskotheken und allen Einrichtungen, die nach Mitternacht schliessen, zu verstärken. Die Gesamtzahl der Gäste, die nach 20 Uhr gleichzeitig anwesend sein können, wird ab Donnerstag, 16. Juli auf 100 beschränkt, wobei für diese Betriebe spezielle Massnahmen zur Nachverfolgung gelten.

Die Ausbreitung von COVID-19 ist im Wallis derzeit unter Kontrolle. Die Zahl der neuen positiven Fälle bleibt begrenzt und die in den letzten Wochen festgestellten Ausbrüche konnten durch die Anwendung von Isolations- und Quarantänemassnahmen eingedämmt werden. Die Situation auf Bundesebene zeigt jedoch, dass eine grosse Anzahl von Kontaminationen in Nachtclubs aufgetreten ist. Der Staatsrat hat deshalb beschlossen, die Schutzmassnahmen in diesen Einrichtungen vorsorglich zu verstärken.

Ab Donnerstag, 16. Juli wird die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste, nach 20 Uhr in Nachtbars, Nachtclubs, Diskotheken und allen Betrieben, die über eine Dauerbewilligung zur Schliessung nach Mitternacht im Sinne des kantonalen Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken verfügen, auf 100 beschränkt.

Während der gesamten Öffnungszeit müssen diese Einrichtungen vor dem Einlass der Kunden deren Kontaktdaten (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) erfassen und mittels eines Ausweises und eines Kontrollanrufs auf deren Mobiltelefonen überprüfen. Die Ankunfts- und Weggehzeiten sollten ebenfalls vermerkt werden. Diese Informationen müssen in tageweise eingeteilten Informatikdateien mit der Liste und den Kontaktdaten der anwesenden Mitarbeiter erfasst und nach 14 Tagen vernichtet werden. Zudem wird dringend empfohlen, dass das Personal in diesen Einrichtungen mit einer Schutzmaske oder einem Visier arbeitet.

Der Inhaber der Betriebsgenehmigung muss die ordnungsgemässe Aufzeichnung, Vertraulichkeit, Aufbewahrung und anschliessende Vernichtung der gesammelten Daten gemäss den Vorschriften des Staatsrates gewährleisten. Er muss auch zwei Verantwortliche bestimmen, die zwischen 7 und 22 Uhr erreichbar sind, um diese Informationen gegebenenfalls den kantonalen Gesundheitsbehörden zu übermitteln.

Diese Massnahmen ergänzen diejenigen, die bereits zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie ergriffen wurden. Die Regeln zur Handhygiene und sozialen Distanzierung müssen weiterhin strikt eingehalten werden.