Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Molekularbiologische und serologische Tests – kostenlos und unter bestimmten Bedingungen empfohlen

26/06/2020 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Wie vom Bund angekündigt, sind ambulant durchgeführte molekularbiologische und serologische Tests nun kostenlos. Diese Massnahme soll Menschen mit Covid-19-Symptomen ermutigen, sich frühzeitig testen zu lassen, um eine zweite Welle der Epidemie zu verhindern. Ohne Symptome ist der kostenlose Test nur unter zwei spezifischen Bedingungen garantiert: auf Entscheid des Kantonsarztes oder nach Mitteilung über die SwissCovid App. Was die serologischen Tests betrifft, so werden diese zum heutigen Zeitpunkt durch den Bund nicht empfohlen und nur auf ausdrückliche Anweisung des Kantonsarztes bezahlt.

Eine genaue Überwachung unterbricht die Übertragungsketten des Virus und ermöglicht eine schnelle Reaktion im Falle eines Anstieges der Fallzahlen. Diese basiert auf umfangreichen Tests auf das SARS-CoV-2 Coronavirus und einer rigorosen Kontaktverfolgung. Die kostenlosen Tests sollen verhindern, dass der wirtschaftliche Aspekt nicht ein Hindernis für das Testing ist. Die Kostenübernahme für diese Tests ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die Nasen-Rachen-Abstrich-Tests (diagnostische molekularbiologische PCR-Analyse) werden wie bisher vom Bund für Personen mit Symptomen von COVID-19 (siehe unten) übernommen. Das kostenlose Testing für Personen ohne Symptome ist jenen vorbehalten, die über die SwissCovid App eine Benachrichtigung bezüglich eines Kontakts mit einem COVID-19-Fall erhalten haben. In allen anderen Fällen berechtigt nur eine Indikation des Kantonsarztes zu einer kostenlosen Untersuchung. Die Bevölkerung wird gebeten, sich nur in diesen Situationen testen zu lassen, um das Gesundheitssystem nicht unnötig zu belasten. Insbesondere ist es Unternehmen nicht erlaubt, ihre Mitarbeitende ohne Symptome zum Testing zu schicken, wie sich herausstellte. Dies ist ein Entscheid des Kantonsarztes. Die Tests werden in den Arztpraxen oder in den Notaufnahmen der Spitäler in Visp, Sitten, Martinach und Rennaz durchgeführt.

Serologische Tests, mit denen Antikörper, die vom Immunsystem als Reaktion auf COVID-19 entwickelt wurden, nachgewiesen werden, werden vom Bund nur dann bezahlt, wenn sie vom Kantonsarzt (z.B. zur Untersuchung während eines Ausbruchs) indiziert wurden. Sie werden zum jetzigen Zeitpunkt vom Bundesamt für Gesundheit nicht für bestimmte Personen empfohlen.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) erinnert daran, dass es möglich ist, die SwissCovid App herunterzuladen, um die Ausbreitung der Epidemie zu bekämpfen. Diese Anwendung unterstützt die klassische Kontaktverfolgung. Sie warnt Personen, die sich über einen längeren Zeitraum in der Nähe einer ansteckenden Person aufhielten, sofern beide die App auf ihrem Telefon installiert haben.

Symptome von COVID-19, die auf die Notwendigkeit eines Tests hinweisen, sind:

  • Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z. B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen) und/oder
  • Fieber ohne andere Ätiologie und/oder
  • plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns und/oder
  • akute Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen ohne andere Ätiologie.

Das DGSK erinnert die Bevölkerung ausserdem daran, wie wichtig es ist, die Hygiene- und Verhaltensregeln zu respektieren (https://bag-coronavirus.ch/) und bei Versammlungen Vorsichtsmassnahmen zu treffen.