Medienmitteilung

Bericht 2020 über die Alterspolitik - Aktives Altern

22/06/2020 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Der Staatsrat hat den Bericht 2020 der Kantonalen Konsultativkommission für eine fortschrittliche Alterspolitik zur Kenntnis genommen. Um die demographischen Veränderungen zu antizipieren sowie eine kohärente und umfassende Alterspolitik im gesamten Kanton zu gewährleisten, macht die Kommission vier konkrete Vorschläge. Darauf basierend hat der Staatsrat das weitere Vorgehen der Walliser Alterspolitik festgelegt.

Wie in der Schweiz wird auch im Wallis die Zahl der älteren Menschen bis 2040 stark zunehmen: Jeder dritte Mensch wird dann 65 Jahre oder älter sein und etwa jede zehnte Person wird 80 Jahre oder älter sein, was etwa 120’000 bzw. 40’000 Personen entspricht.

Seniorinnen und Senioren stellen aus sozioökonomischer Sicht eine äusserst heterogene Bevölkerungsgruppe dar und sie sind heute sehr oft aktiv, gut ausgebildet und in besserer Gesundheit als früher. Sie haben ein breites Spektrum an Interessen, sind informiert und profitieren von ihrer Lebenserfahrung. Sie wollen so lange wie möglich – bis ins hohe Alter – zu Hause bleiben. Der Staat Wallis möchte diese Entwicklung durch eine Alterspolitik unterstützen, die das Zusammenleben und den sozialen Zusammenhalt fördert.

Mit den Zielen die demographischen Veränderungen zu antizipieren sowie eine kohärente, umfassende und koordinierte Alterspolitik im gesamten Kanton zu gewährleisten, erachtet die Kantonale Konsultativkommission für eine fortschrittliche Alterspolitik den Einbezug der älteren Bevölkerung als essentiell. Um eine Alterspolitik für und mit Seniorinnen und Senioren im Sinne eines aktiven Alterns zu gestalten, macht die Kommission im Wesentlichen vier konkrete Vorschläge:

  1. Einrichtung eines kantonalen Koordinations- und Förderdispositiv, das sich aus einer Koordinationsstelle für Altersfragen und einer kantonalen Alterskommission zusammensetzt. Die kantonale Koordinationsstelle, die über spezifische berufliche Kompetenzen verfügt, hat als Aufgabe die Gemeinden bei der Einführung einer lokalen Alterspolitik zu unterstützen, Dienstleistungen und Projekte zu fördern und zu koordinieren, eine interaktive Informations- und Dienstleistungsplattform zu führen sowie lokale und relevante Daten zu sammeln und zu verwalten.
  2. Schaffung einer kantonalen Datenerhebung, basierend auf einen durch die Kommission erarbeiteten Raster mit bestimmten Indikatoren. Sie erlaubt es die objektive Situation der Walliser Seniorinnen und Senioren wie auch entsprechende Veränderungen zu erfassen. Die Datenerhebung basiert auf bereits verfügbaren Daten.
  3. Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung einer lokalen Alterspolitik. Die lokale Alterspolitik beruht auf einem Standardprozess wie auch Instrumenten, die durch die Kommission erarbeitet wurden. Der Prozess beinhaltet drei komplementäre Achsen: eine objektive Erfassung der lokalen Situation, eine Umfrage mittels eines Fragebogens bei den Seniorinnen und Senioren und einem partizipativen Austausch. Der partizipative Aspekt ist wesentlich, da dadurch die Stärken und Schwächen der bestehenden Alterspolitik identifiziert und Massnahmen und Projekte erarbeitet werden können. Dieser Standardprozess erlaubt es eine kommunale oder interkommunale Alterspolitik zu entwickeln, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Das Vorgehen wurde in den Gemeinden Leuk und Orsières getestet. Es hat sich gezeigt, dass der Prozess effizient, klar und sehr umfassend ist. Auch können damit unterschiedliche lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Des Weiteren wurde er durch die Seniorinnen und Senioren wie auch durch die Gemeinderäte und -rätinnen als spannend und interessant erlebt.
  4. Einführung einer Gesetzesgrundlage für Seniorinnen und Senioren mit von der Kommission vorgeschlagenen Elemente. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Alterspolitik langfristig auszurichten, eine umfassende und kohärente Politik im gesamten Kanton sicherzustellen, die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren anzuerkennen wie auch ihre Kompetenzen wertzuschätzen und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen beteiligten Akteure zu definieren.

Weiteres kantonales Vorgehen
Der Staatsrat hat vom Bericht 2020 der Kommission Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen für die Walliser Alterspolitik festgelegt. Unter Vorbehalt des Budgets 2021 wird im Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) eine kantonale Koordinationsstelle für Altersfragen angesiedelt. Periodisch ist diese Koordinationsstelle auch für die oben genannte kantonale Datenerhebung verantwortlich. Die Gemeinden sollen mittels der entwickelten Instrumente und dem Standardprozess bei der Umsetzung einer lokalen Alterspolitik unterstützt werden. Der Staatsrat erachtet es als sinnvoll die gesetzliche Basis im Rahmen des sich zurzeit in Revision befindenden Gesetzes über die Eingliederung und die Sozialhilfe zu schaffen.

Zur Erinnerung, die Kantonale Konsultativkommission für eine fortschrittliche Alterspolitik 2018-2021 wurde im Anschluss an den Bericht 2017 der vorhergehenden Kommission durch das DGSK einberufen. Die Konsultativkommission wird von Annick Clerc Bérod präsidiert und zählt 17 Mitglieder aus beiden Sprachregionen des Kantons. Sie umfasst Mitarbeitende und Verantwortliche von kantonalen Dienststellen, Personen aus verschiedenen Einrichtungen und Vereinigungen, die im Altersbereich aktiv sind (Pro Senectute, Walliser Verband der Rentner und sozialmedizinische Zentren), Rentner und Rentnerinnen sowie externe Experten.