Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Werbemassnahme zugunsten der Walliser Weine

10/06/2020 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung | Dienststelle für Landwirtschaft

Der Staatsrat ist sich der Schwierigkeiten der Weinbranche bewusst und hat deshalb beschlossen, einen Betrag von 2 Millionen Franken für die Beteiligung an der Finanzierung einer gemeinsamen Werbekampagne für Walliser Weine bei den Schweizer Hotel- und Gaststättenbetreibern bereitzustellen.

Der Weinkonsum in der Schweiz ist aufgrund der Schliessung öffentlicher Einrichtungen und der Absage aller Grossveranstaltungen im Frühling und Sommer eingebrochen. Im März und April beispielsweise ging gemäss Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) der Absatz von alkoholischen Getränken im Vergleich zum Vorjahr um 36 Prozent zurück, und die Zukunftsaussichten sehen auch nicht rosig aus.

Deshalb hat der Staatsrat beschlossen, diesen für die Walliser Wirtschaft wichtigen Sektor mit maximal 2 Millionen Franken zu unterstützen. Mit diesem Betrag sollen die Walliser Weine bei den Schweizer Hotel- und Gaststättenbetreibern ausserhalb des Kantons beworben werden. Die Werbekampagne beruht auf einem Konzept, das Winzer und den Staat Wallis vereint. Die Grundidee besteht darin, den Restaurateuren einen vom Winzer und Staat Wallis finanzierten Rabatt zu bieten. Das detaillierte Konzept wird vom Branchenverband der Walliser Weine (BWW) ausgearbeitet und vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung validiert.

Diese Massnahme ergänzt die verschiedenen vom Kanton bereits ergriffenen Unterstützungsmassnahmen, wie das Vorziehen der Direktzahlungen um zwei Monate, die Verschiebung der Erhebung der landwirtschaftlichen Abgaben auf September und die Finanzierung einer Werbekampagne für landwirtschaftliche Produkte, die diesen Sommer von Valais/Wallis Promotion durchgeführt wird. Weitere Unterstützungsmassnahmen werden derzeit vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung geprüft.

Der Staat Wallis beabsichtigt, sich an der ausserordentlichen Hilfe des Bundes zur Stabilisierung des Schweizer Weinmarktes im Rahmen der COVID-19-Verordnung «Deklassierung von Wein» vom 20. Mai 2020 zu beteiligen. Der Staatsrat wird jedoch die genauen Mengen an Walliser Wein abwarten, die von den vom Bundesrat zugewiesenen Mitteln nicht profitieren konnten, bevor er einen formellen Entscheid über eine mögliche kantonale Finanzierung dieser Mengen trifft. Der Staatsrat hat darüber hinaus beschlossen, die Massnahme des Bundes mittels kantonalen Geldern zu verlängern, sobald diese erschöpft ist, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 3.2 Millionen Franken, der demjenigen des Bundes entspricht.