Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Besondere Lage auf kantonaler Ebene ab dem 19. Juni

10/06/2020 | Staatsrat

Der Staatsrat hat beschlossen, die Lage auf kantonaler Ebene ab dem 19. Juni nicht mehr als ausserordentlich, sondern als besonders im Sinne des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen einzustufen. Dieser Entscheid trägt der aktuellen Gesundheitssituation im Kanton Wallis und der Ankündigung des Bundesrates Rechnung, dass die Lage ab 19. Juni auf Schweizer Ebene nicht mehr als ausserordentlich im Sinne des Epidemiengesetzes, sondern als besonders betrachtet wird.

Am 16. März dieses Jahres hatte der Staatsrat im Hinblick auf die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) bis auf weiteres auf dem gesamten Kantonsgebiet die ausserordentliche Lage verhängt. Ein solcher Beschluss versetzt die Regierung in die Lage, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um ernsthaften Bedrohungen oder anderen aussergewöhnlichen Lagen zu begegnen.

Am gleichen Tag hatte der Bundesrat auch die Lage in der Schweiz als ausserordentliche Lage im Sinne des Bundesgesetzes über die Epidemien bezeichnet. Dies ermöglichte es ihm, Massnahmen auf nationaler Ebene zu erlassen und diese in allen Kantonen durchzusetzen.

Angesichts der aktuellen epidemiologischen Entwicklung hat der Bundesrat beschlossen, die Lage ab dem 19. Juni 2020 nicht mehr als ausserordentlich zu betrachten, sondern zur besonderen Lage zurückzukehren. In dieser Phase kann er noch gewisse Massnahmen ergreifen, die normalerweise in die Zuständigkeit der Kantone fallen würden, jedoch nach Rücksprache mit ebendiesen.

In Anbetracht der aktuellen Gesundheitssituation im Wallis und der jüngsten Ankündigungen des Bundesrates hat der Staatsrat ebenfalls beschlossen, die Lage auf kantonaler Ebene per 19. Juni nicht mehr als ausserordentlich einzustufen. Ab diesem Zeitpunkt betrachtet er die Lage als besonders im Sinne des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen.