Medienmitteilung

50 Jahre Frauenstimmrecht - Aufruf für Gleichstellungsprojekte

09/06/2020 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) will die Bürgerinnen und Bürger in das 50-Jahr-Jubiläum der Einführung des Frauenstimmrechts auf Walliser und Schweizer Ebene einbinden. Im Rahmen dieser historischen Ereignisse wird es Projekte unterstützen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern.

Am 12. April 1970 wurde im Wallis das Frauenstimmrecht eingeführt. Am 12. April 2020 im Wallis und am 7. Februar 2021 in der Schweiz jährt sich dies zum 50. Jubiläum. Das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie möchte die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Feierlichkeiten zu diesen historischen Jubiläen einbeziehen. Hierzu und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter lanciert das KAGF eine Projektausschreibung.

Kriterien
Die Projekte müssen die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter gemäss dem Gleichstellungsgesetz zum Ziel haben. Sie können von privatrechtlichen und gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen, Organisationen und Institutionen, die im Wallis tätig sind, ausgehen. Eingereichte Projekte können politische, historische oder soziale Aspekte betreffen.

Drei Projekte, je aus einer Region (Ober-, Mittel- und Unterwallis), werden berücksichtigt. Die Projekte werden nach den Kriterien Umfang des Zielpublikums, Originalität, vermittelte Botschaft, Involvierung der Organisation, Bezug zu den Jubiläen, Qualität, aber auch Budget/Planung sowie potenzielle nachhaltige Wirkung beurteilt.

Konkret
Interessierte können ihr Projekt bis zum 30. August 2020 über das Formular unter www.gleichstellung-familie.ch/Aufruf50 beim Kantonalen Amt für Gleichstellung und Familie einreichen. Die ausgewählten Projekte werden am 30. September bekannt gegeben werden. Für die Umsetzung der Projekte haben sie bis Dezember 2021 Zeit.

Eine Gesamtfinanzierung in Höhe von 25'000 Franken ist vorgesehen. Dieser Betrag wird anhand der Bedeutung und Tragweite der Projekte verteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gleichstellung-familie.ch/Aufruf50