Medienmitteilung

Justizrat - Bezeichnung von zwei Mitgliedern durch den Staatsrat, die vom Grossen Rat gewählt werden

29/05/2020 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat vor, Romaine Jean und Monika Henzen in den Justizrat zu wählen. Er nimmt ebenfalls Kenntnis von den anderen Mitgliedern die von Rechts wegen und von denjenigen, die vom Parlament zur Wahl vorgeschlagen wurden.

Der Justizrat besteht aus neun Mitgliedern, drei Mitglieder gehören ihm von Rechts wegen an, sechs Mitglieder werden vom Grossen Rat gewählt. Unter Letzteren muss der Staatsrat dem Parlament zwei Mitglieder mit besonderen Kenntnissen vorschlagen. Als solche hat die Regierung Romaine Jean und Monika Henzen bestimmt. Dank ihrer Berufserfahrung als Journalistin verfügt Romaine Jean über einen soliden Hintergrund in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Monika Henzen verfügt ihrerseits über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaft, Projektmanagement und Personalführung. Diese spezifischen Kenntnisse entsprechen den Erwartungen der anderen künftigen Mitglieder des zu konstituierenden Justizrates. Darüber hinaus sind diese zuvor gemäss dem Gesetz über den Justizrat angehört worden.

Der Staatsrat hat auch die anderen vom Grossen Rat zur Wahl vorgeschlagenen Mitglieder zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um Catherine Seppey, Staatsanwältin, ernannt vom Büro der Staatsanwaltschaft, Pierre Gapany, Doyen des Bezirksgerichts Entremont, ernannt von der Konferenz der erstinstanzlichen richterlichen Behörden, Michel Lochmatter, Rechtsanwalt, ernannt vom Walliser Anwaltsverband, und Carole Basili, Grossrätin, ernannt vom Büro des Grossen Rates. Der Staatsanwalt Nicolas Dubuis ist von Rechts wegen Mitglied, wie es das Gesetz vorsieht. Die beiden anderen Mitglieder von Rechts wegen wurden vom Vorstand des Walliser Anwaltsverbandes und von der Verwaltungskommission des Kantonsgerichts ernannt. Es handelt sich um Gonzague Vouilloz, Rechtsanwalt in Martinach, und Christophe Joris, Kantonsrichter.

Höchstwahrscheinlich wird der Grosse Rat diese Wahlen während seiner Session im September 2020 durchführen, so dass die Mitglieder des Justizrates im Herbst mit allen notwendigen Schritten für die Einrichtung der neuen Institution beginnen können. Dazu gehören insbesondere die Ausarbeitung eines Organisationsreglements und die Ernennung des Präsidiums und des Vizepräsidiums.