Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Verlängerung der kantonalen Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Walliser Unternehmen

14/05/2020 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Die zweite Etappe der Massnahmenlockerung hat am 11. Mai begonnen. An den Schulen der obligatorischen Schulzeit wurde der Präsenzunterricht wiederaufgenommen und alle Läden und öffentlich zugängliche Einrichtungen konnten unter Einhaltung der vom Bund ausgesprochenen Regeln ihre Türen wieder öffnen. Der Staat Wallis ist erfreut über die Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten, fordert jedoch alle Walliserinnen und Walliser dazu auf, weiterhin die Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zum Schutz jedes einzelnen im Kampf gegen das Coronavirus einzuhalten. Die schrittweise Wiederbelebung der verschiedenen Wirtschaftssektoren ist ein erstes Zeichen, das Mut macht. Der Staatsrat hat beschlossen, Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung während der Zeit der Wiederaufnahme zu begleiten und die Hilfsmassnahmen bis Ende Mai zu verlängern.

Seit dem 11. Mai können alle Läden und Märkte wieder Kundschaft empfangen, wenn sie die Einhaltung der Massnahmen des BAG gewährleisten. Trotz der allmählichen Wiederbelebung der verschiedenen Wirtschaftszweige in Begleitung mit wirksamen und umsetzbaren Schutzkonzepten findet die Aktivität noch nicht auf dem gewohnten Niveau statt. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat deshalb beschlossen, die kantonalen Massnahmen zugunsten von Walliser Unternehmen bis Ende Mai 2020 zu verlängern.

Die kantonale Entschädigung von maximal 4410 Franken für Selbständigerwerbende, die keinen Anspruch auf Bundeshilfe haben, wird für den Monat Mai beibehalten. Davon betroffen sind Selbstständigerwerbende, deren Reingewinn weniger als 10'001 Franken oder mehr als 90'000 Franken beträgt. Die Bedingungen zum Erhalt der Entschädigung bleiben gleich.

Darüber hinaus wird Selbständigerwerbenden, deren Erwerbsersatz des Bundes am 16. Mai ausläuft, eine halbe kantonale Entschädigung ausbezahlt. Es handelt sich um Selbständigerwerbende, deren AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen zwischen 10'001 und 90'000 Franken liegt.

Ebenfalls bis Ende Mai verlängert wird die Erhöhung des vom Bundesrat gewährten Pauschalbetrags von 3320 Franken für Arbeitnehmende, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben, bis zu einem Betrag von 5880 Franken gemäss Bedingungen der Erwerbsausfallversicherung EO (bis 80 Prozent des letzten deklarierten AHV-Lohns, maximal 196 Franken pro Tag).

Der Staat Wallis will dadurch die zu en Bundesmassnahmen komplementäre und subsidiäre Unterstützung verlängern, denn der Neustart wird viel Zeit in Anspruch nehmen.

Frist für die Einreichung der neuen Anträge für die kantonale Hilfe ist der 30. Mai 2020.