Medienkonferenzen

Coronavirus (COVID-19) - Anpassungen beim Gesundheitssystem und bei den Arbeitsaufsichtskontrollen

24/04/2020 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Dank der restriktiven Massnahmen, die seit Mitte März in Kraft sind, konnte die Zahl der Patientinnen und Patienten mit COVID-19 in der Schweiz und im Wallis eingedämmt werden. Der Staatsrat dankt der Bevölkerung für die Einhaltung dieser Massnahmen und fordert alle auf, in den kommenden Wochen vorsichtig zu bleiben. Er dankt auch dem Personal im Gesundheitsbereich für seinen professionellen Einsatz. Dieses wird nach und nach seine normale Tätigkeit wieder aufnehmen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit der von COVID-19 betroffenen Patientinnen und Patienten gewährleisten. Zudem werden Kontrollen durchgeführt, um die Umsetzung der Schutzkonzepte zu überprüfen.

Das eingerichtete Gesundheitsdispositiv war so ausgerichtet, dass es eine Spitzenzahl an Patientinnen und Patienten bewältigen konnte, die mit jener in Italien und im Tessin beobachteten vergleichbar ist. Da sich das Fortschreiten der Epidemie verlangsamt hat, reduziert das Wallis, wie andere Kantone auch, die Zahl der Strukturen, die speziell für die Betreuung der von COVID-19 betroffenen Patientinnen und Patienten zuständig sind. Falls erforderlich, könnte das Dispositiv wieder verstärkt werden.

Schrittweise Rückkehr zur Normalität in Gesundheitseinrichtungen
Gemäss den Beschlüssen des Bundes können Spitäler und Kliniken ab dem 27. April alle Eingriffe, auch nicht-dringliche, wieder durchführen. Der Kanton muss jedoch sicherstellen, dass er im stationären Bereich für Patientinnen und Patienten mit COVID-19 sowie für andere dringende Untersuchungen und Behandlungen, besonders auf der Intensivstation und auf der Abteilung für allgemeine innere Medizin, über ausreichende Kapazitäten (insbesondere Gesundheitsfachpersonen und Betten) verfügt. Er kann Spitäler und Kliniken erforderlichenfalls verpflichten, ihre Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und nicht dringende Untersuchungen und Behandlungen einzuschränken oder auszusetzen.

Die medizinischen Berufe können alle ihre Dienste wieder anbieten. Dasselbe gilt für andere Angehörige der Gesundheitsberufe wie Ergotherapeuten, Osteopathen, Physiotherapeuten, Psychologen und Psychotherapeuten. Sie alle müssen die Schutzpläne respektieren, die von ihrer Branche erstellt werden.

Darüber hinaus hat der Staatsrat beschlossen, Kurzaufenthaltsbetten in Alters- und Pflegeheimen (APH) schrittweise wieder zu öffnen. Die einzige Ausnahme bilden die Alters- und Pflegeheime, die ihre Patientenaufnahmen aufgrund ihrer besonderen Exposition gegenüber COVID-19 vorübergehend aussetzen mussten.

Ausweitung der Tests auf alle Personen mit Symptomen
Der Bund empfiehlt im Rahmen seiner Eindämmungsstrategie, die auf die Isolierung von Patientinnen und Patienten und die Rückverfolgung von Kontakten abzielt, die Untersuchung / Tests aller Personen mit Symptomen einer Coronavirus-Infektion, d.h. einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fieber- oder Muskelschmerzen oder plötzlichem Geschmacks- oder Geruchsverlust.

Für die Bevölkerung bleibt die Anweisung die gleiche. Personen mit Symptomen, die denen von COVID-19 ähneln (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Geschmacks- und Geruchsverlust), sind angehalten, eine Selbsteinschätzung auf www.coronacheck.ch oder der EchoSOS-App vorzunehmen. Bei Bedarf können sie sich telefonisch an den behandelnden Arzt oder einen Arzt in der Nähe wenden. Dieser wird entscheiden, ob der Patient ein Test durchführen lassen soll.

Die Screenings werden entweder in den vom Kanton und dem Spital Wallis eingerichteten Teststellen oder in der Praxis des Hausarztes durchgeführt. Der Kanton organisiert in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut der Spitäler, Promotion Santé Valais und den anderen Kantonen die Rückverfolgung der Kontakte von Personen (Contact Tracing), die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Positiv getestete Personen und ihre Kontakte werden so isoliert, dass die Verbreitung des Virus verhindert wird.

Kantonale Hotline und Hilfestelle PsyCovid19
Die kantonale Hotline, die am 4. März unter der Führung der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) eingerichtet wurde, war in den letzten Tagen mit weniger als 200 Anrufen pro Tag ausgelastet, verglichen mit durchschnittlich mehr als 1000 Anrufen pro Tag im Monat März. Ihre Arbeitszeiten werden daher verkürzt. Ab Montag, 27. April, informiert die Nummer 058 433 0 144 die Walliserinnen und Walliser von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr an sieben Tagen in der Woche. Nötigenfalls werden die Öffnungszeiten der Hotline wieder verlängert.

Die Hilfestelle PsyCovid19 steht weiterhin für alle psychologischen Probleme zur Verfügung, die mit der besonderen Situation aufgrund der Coronavirus-Epidemie zusammenhängen. Sie steht für Anfragen aus der Öffentlichkeit, von Patientinnen und Patienten sowie für Angehörige der Gesundheitsberufe (Kontakte unter www.vs.ch/covid-19) zur Verfügung.

Schutzkonzepte und Kontrollen für Einrichtungen, die am 27. April öffnen
Wie der Bund angekündigt hat, können Einrichtungen wie Friseur-, Massage-, Tätowier- oder Schönheitssalons, Baumärkte und Gartencenter wieder ihre Dienste anbieten, wenn zuvor ein Schutzkonzept erstellt wurde.

Betriebe, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 27. April ausüben konnten, müssen ebenfalls prüfen, ob die bisher getroffenen Massnahmen den Anforderungen der Schutzkonzepte entsprechen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vornehmen.

Die Verpflichtung, ein Schutzkonzept zu entwickeln, liegt bei den Unternehmen und Betrieben. Das SECO und einzelne Branchen geben den betroffenen Unternehmen einen allgemeinen Rahmen vor, der dann an die Standortbedingungen angepasst werden muss. Diese Pläne werden nicht im Voraus von der kantonalen Behörde genehmigt, sondern direkt vor Ort von den Arbeitsinspektoren beurteilt. Die Inspektoren werden die Unternehmen während den Kontrollen beraten, damit der Neustart unter den besten Bedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Kundinnen und Kunden stattfinden kann.