Medienkonferenzen

Coronavirus (COVID-19) - Präzisierungen bezüglich der Ausübung der politischen Rechte

24/04/2020 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Staat Wallis fährt mit den üblichen Arbeiten zur Durchführung der Gemeindewahlen, die nach Möglichkeit im Herbst stattfinden sollen, fort. Der Staatsrat hat auch Massnahmen bezüglich der Urversammlungen sowie der Generalratsversammlungen ergriffen, insbesondere im Hinblick auf die Genehmigung der Rechnungen 2019 der Gemeinden und Burgergemeinden durch deren Organe. Um ihre Praxis mit jener des Bundes zu harmonisieren, hat die Regierung zudem beschlossen, die Suspendierung der Referendumsfristen, die ursprünglich bis zum 30. April 2020 geplant war, bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern. Sie beschloss auch, die Inkasso- und Betreibungsverfahren wieder aufzunehmen.

Ur- und Burgerversammlungen bis auf weiteres verschoben
Am 25. März hatte sich der Staatsrat mit einem Schreiben an die Gemeinden gerichtet, um diese darüber zu informieren, dass Ur- und Burgerversammlungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) nicht durchgeführt werden können. Er beschloss, dieses Verbot bis auf weiteres aufrechtzuerhalten und wird die Gemeinden informieren, sobald Ur- und Burgerversammlungen wieder einberufen werden können. Gleichzeitig wird er den Gemeinden eine angemessene Frist setzen, damit die Jahresrechnungen 2019 diesen Versammlungen zur Genehmigung vorgelegt werden können.

Bedingt genehmigte Generalratsversammlung
Der Staatsrat hat beschlossen, die Generalratsversammlungen zuzulassen, sofern die Sitzung einem überwiegenden öffentlichen Interesse entspricht. Das bedeutet, dass sie sich mit Angelegenheiten von einer gewissen Bedeutung und Dringlichkeit befassen muss.

Vor jeder Einberufung der Generalratsversammlung muss die Gemeinde den Staatsrat informieren. Darüber hinaus muss sie ein Schutzkonzept vorlegen, das Massnahmen zum Ausschluss von Personen mit Symptomen, zum Schutz gefährdeter Personen, zur Erinnerung an die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen und zur entsprechenden Anpassung der räumlichen Verhältnisse beinhaltet. Es ist unerlässlich, dass die Sitzung des Generalrats in einem geräumigen Raum stattfindet, in welchem die Empfehlungen des BAG strikt eingehalten werden können.

Der Staatsrat behält sich das Recht vor, die Abhaltung einer Sitzung des Generalrats zu untersagen, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.

Vorbereitung der Gemeindewahlen
Der Staat Wallis fährt mit den üblichen Arbeiten zur Durchführung der Gemeinde- und Burgerwahlen, die nach Möglichkeit im Herbst stattfinden sollen, fort.

In seinem Schreiben vom 25. März 2020 hat der Staatsrat die Gemeinden aufgefordert, bis zum 31. Mai von der Organisation von Kommunalabstimmungen abzusehen. Er ermächtigt nun die Gemeinden, ab dem 1. Juni 2020 kommunale Abstimmungen zu organisieren. Dies gilt insbesondere für jene Gemeinden, die ihrer Bevölkerung vor den nächsten Gemeindewahlen Geschäfte zur Abstimmung vorlegen müssen, wie eine Anpassung des Wahlsystems, die Aufstellung eines Generalrates, die Einrichtung eines separaten Burgerrates oder eine Änderung der Zahl der Gemeinde- oder Burgerratsmitglieder.

Diese Abstimmungen werden ausschliesslich per brieflicher Stimmabgabe (postalische Stimmabgabe und Stimmabgabe durch Hinterlegung auf der Gemeindekanzlei) durchgeführt. Die Stimmabgabe an der Urne ist verboten. Die Gemeinden müssen alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen des BAG strikt eingehalten werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmumschläge direkt bei der Gemeinde hinterlegen und die Stimmen ausgezählt werden.

Der Staatsrat wird die Gemeinden informieren, sobald diese Massnahme aufgehoben wird und eine Abstimmung an der Urne wieder möglich ist.

Harmonisierung der Fristen mit jenen des Bundes
Ende März beschloss der Staatsrat, die Referendumsfrist bis zum 30. April 2020 zu suspendieren, wenn der Staatskanzlei innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Veröffentlichung des zum Referendum vorgelegten Gesetzes eine Unterschriftensammlung angekündigt wird. Angesichts der Gesundheitssituation beschloss die Regierung, diese Aussetzung bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern. Konkret bedeutet dies, dass für die betroffenen Erlasse, insbesondere das angekündigte Referendum gegen die Revision des Steuergesetzes im Rahmen der Bundesreform STAF, die neunzigtägige Frist für die Unterschriftenabgabe erst ab 1. Juni 2020 beginnt. Wie bereits angekündigt, bleibt das Sammeln von Unterschriften während der Aussetzung der Fristen verboten. Die Fristen für die Einreichung von Unterschriftenlisten zur Unterstützung einer laufenden Volksinitiative oder eines laufenden Referendums sind ebenfalls bis zum 31. Mai 2020 ausgesetzt.

Was die Betreibungen angeht, hat der Bundesrat beschlossen, die bis zum 20. April 2020 geltende allgemeine Suspendierung nicht zu verlängern. Infolgedessen nimmt der Kanton Wallis Inkasso- und Betreibungsverfahren wieder auf.