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Kantonsstrassennetz - Staatsrat beschliesst neuen Mobilitätsfinanzierungsmechanismus

20/04/2020 | Departement für Finanzen und Energie | Dienststelle für Mobilität 

Der Staatsrat will mehr finanzielle Mittel für den Unterhalt und die Anpassung der Kantonsstrassen sowie für die Realisierung der Agglomerationsprogramme bereitstellen. Deshalb hat er beschlossen, die Verwendung der vom Bund an das Netz der Schweizerischen Hauptstrassen (SHS) geleisteten Beiträge zu ändern. Seit 2008 beteiligen sich Kanton und Gemeinden mit ihren ordentlichen Budgets an den Kosten der SHS. Das wird sich jetzt ändern, denn ab sofort werden für diese Strassen nur noch die Mittel des Bundes eingesetzt. Der Beschluss enthält einen Mechanismus, der die Einrichtung eines kantonalen Fonds und die Rücküberweisung der gewährten Beteiligungen an die Gemeinden ermöglicht.

Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) 2008 wurden die Regeln für die Mitfinanzierung des Bundes der Schweizerischen Hauptstrassen (SHS) geändert. Der Bund gewährte pauschale jährliche Globalbeiträge. Der Kanton änderte indes nichts an der Aufteilung der Finanzierung dieser Strassen, und die Ausgaben für die SHS wurden weiterhin zu einem Teil aus den ordentlichen Budgets von Kanton und Gemeinden gedeckt, die seit 2008 zusammen insgesamt 99.6 Millionen Franken zu den Kosten für deren Unterhalt und Bau beigesteuert haben.

Somit wurden die vom Bund für das SHS-Netz gewährten Gelder nicht vollständig aufgebraucht und als Reserven einbehalten. Heute belaufen sich diese Reserven auf 211 Millionen Franken.

Jetzt will der Staatsrat finanzielle Mittel bereitstellen, um das 2018 verabschiedete Kantonale Mobilitätskonzept umzusetzen. Darum hat er beschlossen, die Aufteilung der SHS-Finanzierung zu ändern und diese unter Verwendung eines Maximums der Bundesbeiträge neu zu berechnen. Unter Hinzurechnung der zusätzlichen Mittel des Bundes kann der Kanton so 82.3 Millionen Franken frei machen. Dieses neue Finanzierungsmodell wirkt sich auch auf die Gemeinden aus, die sich an der Finanzierung des SHS-Netzes beteiligt haben, denn diesen wird ein Betrag von 17.3 Millionen Franken rücküberwiesen.
Die 82.3 Millionen Franken des Kantons werden hauptsächlich dazu dienen, das Kantonsstrassennetz nachzubessern und es an heutige Sicherheits- und Unterhaltsstandards anzupassen. Ferner können damit Agglomerationsprogramme oder auch Neuklassierungen von Ortsdurchfahrten, die ausserhalb des Agglomerationsbereichs liegen, finanziert werden. Der Angebotsausbau im ÖV und im Langsamverkehr wird hingegen durch das ordentliche Budget abgedeckt werden.

Die Schweizerischen Hauptstrassen machen rund 12 Prozent des gesamten Strassennetzes des Kantons aus. Dazu gehören zum Beispiel auch die Strasse durch das Goms oder die Zufahrt zur Grenze in St-Gingolph in der Region «Haut-Lac». Das Netz ist Eigentum des Staates Wallis, hat aber Anspruch auf jährliche Beiträge des Bundes, die 2019 auf 31 Millionen Franken erhöht wurden.