Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Präzisierungen zu den Massnahmen zugunsten Selbständigerwerbender

17/04/2020 | Departement für Volkswirtschaft und Bildung

Nach der Ankündigung einer Bundeshilfe für Selbständigerwerbende, die ihre Tätigkeit nicht aufgeben mussten, deren Einkommen aber aufgrund der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) stark zurückgegangen ist, hat der Kanton Wallis seine Unterstützungsmassnahmen für die Walliser Wirtschaft angepasst. Die kantonale Unterstützung ist den Selbständigen vorbehalten, die die Bedingungen für die Unterstützung durch den Bund nicht erfüllen.

Am 16. April 2020 hat der Bundesrat den Kreis der Begünstigten eines Erwerbsersatz-Anspruchs auf Selbständigerwerbende, die von der Coronaviruspandemie (COVID-19) betroffen sind, aber nicht zur Schliessung ihres Betriebes gezwungen waren und 2019 über ein AHV-pflichtiges Einkommen von mehr als 10'000 Franken und höchstens 90'000 Franken verfügten, ausgeweitet.

Die Einführung dieser Bundeshilfe erfordert eine Anpassung der kantonalen Unterstützung, die subsidiär und ergänzend zu den Bundesmassnahmen ist. Die kantonale Zulage von maximal 4410 Franken pro Monat wird nur an Selbständigerwerbende ausbezahlt, deren Nettogewinn weniger als 10'001 Franken und mehr als 90'000 Franken beträgt. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme werden auf zwischen 5 und 10 Millionen Franken pro Monat geschätzt.

Selbständigerwerbende, deren AHV-pflichtiges Einkommen zwischen 10'001 Franken und 90'000 Franken liegt, erhalten eine Bundeshilfe von bis zu 5880 Franken pro Monat. Diese Taggelder werden von der Ausgleichskasse gezahlt, der der Selbständigerwerbende angeschlossen ist.

Personen, die Anspruch auf die Bundeszulage haben, aber bereits das Formular für die kantonale Unterstützungsmassnahme ausgefüllt haben, werden so bald wie möglich informiert.

Das unter www.vs.ch/web/scc verfügbare Online-Formular wurde geändert, um dieser neuen Situation Rechnung zu tragen.