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Coronavirus (COVID-19) - Zweiter Massnahmenkatalog zur Unterstützung von Walliser Unternehmen

09/04/2020 | Staatsrat

Nach der Verabschiedung der ersten kantonalen Massnahmen zur Unterstützung von Walliser Unternehmen beschloss der Staatsrat ein zweites Massnahmenpaket zugunsten der Selbständigerwerbenden und anderer Personen, die nicht von den Bundesmassnahmen profitieren, sowie der Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben. Dieses zusätzliche kantonale Hilfspaket soll die neuen Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Der Kanton hofft, damit so vielen Walliser Unternehmen wie möglich helfen zu können.

Zusätzlich zur Verlängerung der ausserordentlichen Lage bis zum 26. April hat der Bundesrat angekündigt, dass Personen, die auf Abruf arbeiten, nun auch von Kurzarbeit (KAE) profitieren können, auch wenn deren Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankt. Einkünfte aus Zwischenbeschäftigungen werden bei der Berechnung der KAE nicht berücksichtigt, um Personen in Kurzarbeit zu ermutigen, eine befristete Stelle in einer Branche anzunehmen, in der Personalmangel herrscht. Während der ausserordentlichen Lage aufgrund von COVID-19 wird der maximale Entschädigungszeitraum von vier Monaten im Falle eines Arbeitsausfalls von 85 Prozent gestrichen und die KAE wird gemäss einem summarischen Verfahren berechnet.

Am 26. März hat der Staatsrat in den Bereichen Liquiditätsbeschaffung, Kurzarbeitsentschädigung (KAE), Veranstaltungen, Steuerwesen und Landwirtschaft bereits kantonale Massnahmen angeordnet. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahmen werden mit 170 Millionen Franken beziffert.

Der Kanton Wallis hat nun ergänzend zum Hilfspaket des Bundes einen zweiten Massnahmenkatalog verabschiedet:

  • Einführung einer monatlichen Entschädigung von bis zu 4410 Franken (80 Prozent des Reingewinns) für Selbständigerwerbende, die ihre Tätigkeit zwar fortsetzen, deren Einkommen aber aufgrund der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) stark gesunken ist. Für Selbständigerwerbende, die ihr Geschäft schliessen mussten, hat der Bundesrat einen Höchstbetrag von 5880 Franken festgelegt. Diejenigen, die nicht schliessen mussten, erleiden wahrscheinlich einen starken Umsatzrückgang. Angesichts dieser Lage hält es der Staatsrat für angemessen, den Höchstbetrag auf 4410 Franken zu senken. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme werden auf 25 Millionen Franken pro Monat geschätzt.
  • Erhöhung des vom Bundesrat gewährten Pauschalbetrags von 3320 Franken für Arbeitnehmende, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben, bis zu einem Betrag von 5880 Franken, gemäss Bedingungen der Erwerbsausfallversicherung EO (bis 80 Prozent des letzten deklarierten AHV-Lohns, maximal 196 Franken pro Tag). Diese Massnahme wird mit rund 12 Millionen Franken pro Monat beziffert.
  • Der Staatsrat stellt einen Betrag von 3 Millionen Franken für Härtefälle bereit, die weder von den Massnahmen des Bundes noch von denjenigen des Kantons profitieren.

Ab dem 15. April wird den betroffenen Unabhängigen auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung (KSV) ein Formular zur Verfügung stehen.

Die Massnahmen werden für den Monat April eingeführt und sind je nach Entwicklung der Lage verlängerbar.

Dank dieses neuen Hilfspakets erhält eine grössere Zahl von Walliser Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen des COVID-19 betroffen sind, Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise.

 

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