Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor

08/04/2020 | Dienststelle für Kultur

Wie viele andere Sektoren ist auch der Kultursektor sehr stark von der Ausbreitung des Coronavirus und den behördlichen Massnahmen zu deren Eindämmung betroffen. Der Kanton Wallis und der Bund haben deswegen ein Massnahmenpaket für die Kultur beschlossen. Dieses sieht Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vor. Kulturunternehmen und Künstler können bei der Dienststelle für Kultur nun einen Antrag auf Unterstützungsmassnahmen stellen. Ziel ist, die nachhaltige Schädigung der Schweizer und Walliser Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen.

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ergänzend zum gesamtwirtschaftlichen Massnahmenpaket die Covid-Verordnung Kultur erlassen. Mit Soforthilfebeiträgen und Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abgefedert werden.

Die Dienststelle für Kultur wurde mit der Umsetzung dieser Hilfsprogramme beauftragt. Diese ergänzen die bereits getroffenen Massnahmen des Bundes.

Gemeinnützige Kulturunternehmen können Soforthilfe zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Es handelt sich um zinslose Darlehen, die über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren rückzahlbar sind.

Selbständige Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beim Verein Suisseculture Sociale beantragen.

Kulturunternehmen und Kulturschaffende können für finanzielle Verluste entschädigt werden, die ihnen durch Massnahmen der öffentlichen Behörden zur Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie entstanden sind. Dieses Programm ist subsidiär zu den wirtschaftlichen Arbeitsmarktmassnahmen von Bund und Kanton und ist zur Deckung von Verlusten bestimmt, die nicht anderweitig gedeckt sind. Die Gesuche für eine Ausfallentschädigung müssen an die Dienststelle für Kultur gestellt werden.

Als weiteres können Laiennvereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung ihrer Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden. Dafür müssen sie sich mit dem jeweiligen nationalen Dachverband in Verbindung setzen.

Der Bund und der Kanton Wallis stellen dafür finanzielle Mittel zur Verfügung. Insgesamt stehen als erste Tranche 15 Millionen Franken zur Verfügung. Während die Soforthilfen ausschliesslich vom Bund finanziert werden, werden die Ausfallentschädigungen gemeinsam, jeweils zur Hälfte von Bund und Kanton finanziert.

Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die in den Bereichen darstellende Künste, Musik, Film, Literatur, visuelle Kunst, Design und Museen tätig sind, können ab sofort Gesuche für die Unterstützungsmassnahmen bei der Dienststelle für Kultur einreichen. Alle Hinweise zur Einreichung eines Gesuches finden sich auf der Webseite https://www.vs.ch/web/culture/coronavirus-culture. Zusätzliche Informationen können per E-Mail über SC-COVID19@admin.vs.ch eingeholt werden.

Der Bund, der Kanton Wallis und die Kulturorganisationen werden die weitere Entwicklung verfolgen.