Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Suspendierung der Fristen für Initiativen und Referenden

26/03/2020 | Präsidium

Der Staatsrat wird die zum Referendum vorgelegten Erlasse weiterhin im Amtsblatt veröffentlichen, suspendiert jedoch die Referendumsfrist, wenn der Staatskanzlei innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung eine Unterschriftensammlung angekündigt wird. In diesem Fall beginnt die 90-tägige Referendumsfrist am 30. April 2020. Die Regierung hat ausserdem beschlossen, die Fristen für die Einreichung von Unterschriftenlisten zur Unterstützung einer laufenden Volksinitiative oder eines Referendums bis zum 30. April 2020 ruhen zu lassen. Während Fristenstillstands ist das Sammeln von Unterschriften verboten.

Am 20. März 2020 hat der Bundesrat eine Verordnung über den Fristenstillstand für die Sammlung von Unterschriften und die Behandlung der eidgenössischen Volksinitiativen und Referenden auf Bundesebene erlassen.

Analog dazu hat der Staatsrat beschlossen, die kantonalen Erlasse, die dem Referendum unterliegen, mit einem Hinweis auf die im Gesetz über die politischen Rechte vorgesehene ordentliche Referendumsfrist, weiterhin im Amtsblatt zu veröffentlichen. Er hat jedoch beschlossen, die Referendumsfrist zu suspendieren, wenn eine Unterschriftensammlung innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung in der Staatskanzlei angekündigt wird. In diesem Fall beginnt die 90-tägige Referendumsfrist am 30. April 2020.

Besonders betroffen von diesem Beschluss sind die dem fakultativen Referendum unterliegenden Gesetze, die vom Grossen Rat in seiner Märzsession genehmigt und im Amtsblatt dieser Woche veröffentlicht wurden. Sie lauten wie folgt:

  • Gesetz vom 9. März 2020 über den Beitritt zur Änderung vom 23. November 2018 der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen, Beschluss vom 13. Dezember 2019;
  • Änderung vom 12. März 2020 des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Entsendegesetz und zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit;
  • Weiterbildungsgesetz vom 13. März 2020;
  • Änderung vom 12. März 2020 des Steuergesetzes.

Die Revision des Gesundheitsgesetzes, die ebenfalls vom Grossen Rat in der Märzsession verabschiedet wurde, wird ebenfalls betroffen sein und demnächst im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Der Staatsrat beschloss zudem, die Fristen für die Einreichung von Unterschriftenlisten zur Unterstützung einer laufenden Volksinitiative oder eines laufenden Referendums bis zum 30. April 2020 auszusetzen. In diesem Zeitraum wird keine Entscheidung über den Ausgang von Volksinitiativen und Referenden sowie über die damit verbundenen Abstimmungen getroffen. Während der Suspendierung der Fristen ist es verboten, Unterschriften zu sammeln und Listen für die Unterschriftensammlung zur Verfügung zu stellen. Die eingereichten Unterschriftenlisten werden während dieser Zeit an einem sicheren Ort aufbewahrt, und es dürfen keine Unterschriftenlisten eingereicht werden.