Medienkonferenzen

Coronavirus (COVID-19) - Vorgehen, das von der Bevölkerung im Falle von Husten und/oder Fieber und bei Verdacht auf eine Virusinfektion anzuwenden ist

24/03/2020 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, die Bevölkerung und die Arztpraxen so weit wie möglich vor einer Kontamination zu schützen und eine Überlastung des ambulanten und stationären Gesundheitssystems zu vermeiden, hat die Dienststelle für Gesundheitswesen und die Walliser Ärztegesellschaft ein Verfahren für Personen eingerichtet, die Symptome aufweisen oder einen Verdacht auf eine Coronavirusinfektion haben. Zunächst wird die Bevölkerung aufgefordert, über die Webseite www.coronacheck.ch eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, aus der hervorgeht, ob eine medizinische Konsultation notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, sollte sich die kranke Person mit ihrem behandelnden Arzt oder einem Arzt in der Umgebung telefonisch in Verbindung setzen. Er oder sie wird dann sagen, was zu tun ist. Diese Massnahmen ermöglichen es anfälligen Personen, eine Arztpraxis zu besuchen, um eine Ansteckung zu vermeiden. Das System will auch die Ausbreitung der Krankheit auf das Pflegepersonal verhindern, welches dann nicht mehr in der Lage wäre, die Nachfrage der Bevölkerung zu erfüllen. Die Mehrzahl der COVID-19-Infektionen verläuft mild und fordert lediglich den Verbleib zu Hause.

Es wurden folgende Verfahren und Empfehlungen eingeführt:

  • Prüfen Sie anhand der Webseite www.coronachek.ch, ob Ihr Gesundheitszustand eine medizinische Konsultation erfordert.
  • Wenn eine medizinische Konsultation erforderlich ist, wenden Sie sich telefonisch an Ihren Arzt. Gehen Sie niemals direkt zum Arzt. Personen, die Medikamente einnehmen, sollen eine Liste vorbereiten, bevor sie den Arzt anrufen, damit er oder sie informiert werden kann. Wenn Sie keinen Hausarzt haben, sollten Sie sich telefonisch (www.search.ch) oder über die Hotline (+41 58 433 0 144, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr) an einen Hausarzt in Ihrer Region wenden.
  • Der Arzt wird dem Patienten dann sagen, was er tun soll und, falls erforderlich, wohin er sich für weitere Untersuchungen begeben soll. Der Arzt wird ihm die notwendigen Anweisungen für seine Betreuung geben (Ort und Zeit der Untersuchung), welche strikt zu befolgen sind.

Wenn der Arzt den Patienten bittet, sich zu einer Konsultation zu begeben, sollte der Patient an Folgendes denken:

  • die Liste seiner Medikamente mitnehmen;
  • seine Versicherungskarte mitnehmen;
  • sich wenn immer möglich mit dem Auto auf Platz zu begeben, um das Risiko der Ansteckung zu minimieren, falls es eine Wartezeit gibt;
  • vor Ort wird der Patient durch das Personal empfangen und anschliessend vom Arzt und dem Pflegepersonal betreut. Er wird dann die notwendigen Anweisungen erhalten.

Die Ärzte werden gebeten, sich auf die Anweisungen der Walliser Ärztegesellschaft (VSÄG) zu beziehen.

Bei allen anderen gesundheitlichen Problemen sollte mit dem behandelnden Arzt oder einem Hausarzt in der Nähe telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Im Falle von Husten und/oder Fieber sollte der Arzt informiert werden, auch wenn dies nicht der Hauptgrund für den Anruf ist.
Diese Verfahren müssen strikt eingehalten werden, um die Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, insbesondere in Arztpraxen, die weiterhin anfällige Menschen aufnehmen müssen. Jeder muss sein Möglichstes tun, um eine Überlastung der Notaufnahmen in den Spitälern zu vermeiden. Eine lange Wartezeit kann ein Übertragungsrisiko darstellen. Das Risiko der Ansteckung ist zu Hause am geringsten. Die Mehrzahl der COVID-19-Infektionen verläuft mild und fordert lediglich den Verbleib zu Hause. Nur eine Minderheit der Patienten benötigen eine Behandlung in einem Spital. Die Bevölkerung wird aufgefordert, den Anweisungen des Bundesrates zu folgen und die Ausflüge auf ein striktes Minimum zu beschränken. Für die notwendigen Ausflüge werden Orte und Zeiten bevorzugt, an denen die Personen so isoliert wie möglich sind und die Entfernung zu anderen Menschen respektiert wird. Es wird ebenfalls empfohlen, die Wohnungen regelmässig zu lüften und sich auf dem Balkon an die Sonne zu begeben.

Bei Fragen steht Ihnen die Hotline des Kantons Wallis unter +41 58 433 0 144 (täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr) zur Verfügung. Weitere nützliche Informationen sind auf den Webseiten des Staates Wallis (www.vs.ch/covid-19) und des BAG (https://www.bag.admin.ch) verfügbar.