Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Der Staatsrat ordnet an, dass die Gemeinde Bagnes strenge Massnahmen ergreift

23/03/2020 | Staatsrat

Nach dem Eingreifen der Behörden und mehrerer Ärzte hat der Staatsrat in Absprache mit der Gemeinde Bagnes angeordnet, die vom Bund getroffenen Massnahmen strikte anzuwenden. Insbesondere ordnet er die sofortige Schliessung mehrerer externer öffentlicher Plätze und die Verstärkung der Kontrollen durch die Gemeindepolizei unter der Aufsicht der Kantonspolizei an. Die Bevölkerung von Bagnes ist angehalten, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben, um dem Virus nicht ausgesetzt zu sein und seine Ausbreitung nicht zu begünstigen. Im Einvernehmen mit dem Bund wurde beschlossen, auf eine Ausgangssperre zu verzichten.

Mehr als 8000 Personen sind in der Schweiz bisher positiv getestet worden, davon fast 500 im Wallis. Im Land gibt es mehrere Epidemieherde. Sie zu isolieren, ist keine Lösung mehr, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, so das Bundesamt für Gesundheit. Es ist jedoch unerlässlich, dass die Bestimmungen des Bundesrates, wie die Einhaltung der sozialen Distanz, die Hygienemassnahmen und das Versammlungsverbot, im ganzen Land strikt durchgesetzt werden.

Nach Gesprächen mit dem Bund wie auch der Gemeinde Bagnes wurde beschlossen, auf eine Ausgangssperre zu verzichten. Der Staatsrat fordert die Behörden im Gegenzug auf, die vom Bund festgelegten Regeln strikte einzuhalten. Er ordnet die Schliessung von öffentlichen Plätzen, Spielplätzen, Bädern und Whirlpools in den Hotels, sowie das Verbot aller öffentlichen und privaten Versammlungen von mehr als fünf Personen (Grossfamilien ausgenommen) an. Die Gemeindepolizei, unter der Aufsicht der Kantonspolizei, muss zudem die Kontrollen verstärken, um sicherzustellen, dass Geschäfte, Hotels und Baustellen die Hygienevorschriften und die Massnahmen zur sozialen Distanz strikte einhalten.

Zur Erinnerung: Menschen mit Symptomen sollten bis 48 Stunden nach dem Verschwinden der Symptome zu Hause bleiben, mindestens aber zehn Tage lang. Menschen, die mit kranken Menschen in Kontakt gekommen sind, sollten sich zehn Tage lang in eine Selbstquarantäne begeben und keinen Körperkontakt zu anderen Menschen haben.

Der Staatsrat setzt auf ein verantwortungsvolles und solidarisches Verhalten der gesamten Bevölkerung. Zu Hause bleiben und nur aus zwingenden Gründen auszugehen, wie zum Beispiel zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Apotheke oder um jemandem zu helfen, der Unterstützung braucht, ist das Richtige.