Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Wirtschaft

20/03/2020 | Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Zahlreiche Walliser Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) betroffen. Der Staatsrat arbeitet ein kantonales Entschädigungsprogramm aus, das die vom Bund angekündigten Massnahmen ergänzt. Die Walliser Regierung stellt mit Genugtuung fest, dass viele ihrer Forderungen Gehör gefunden haben. Der Kanton Wallis setzt sich weiterhin unermüdlich dafür ein, ein Maximum an Flexibilität und Anwendbarkeit für alle Unternehmen und das Walliser Unternehmertum zu erreichen.

Der Bundesrat hat ein Hilfspaket von 32 Milliarden Franken geschnürt, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus zu mildern. Es handelt sich insbesondere um Unterstützung für Unternehmen in Form von Liquiditätshilfen, Ausweitung der Kurzarbeit und Vereinfachung der Prozesse, Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige, Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte, Unterstützung für Kultur, Sportorganisationen, Tourismus und Regionalpolitik sowie weitere Massnahmen im Bereich des Arbeitsgesetzes. Der Staatsrat, der sich stark beim Bund engagierte, nimmt diese Beschlüsse mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, die insbesondere flexiblere Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeit bieten und den Kreis der potenziellen Begünstigten erweitern.
Der Staat Wallis teilt die Besorgnisse der von dieser ausserordentlichen Lage betroffenen Wirtschaftsakteure. Er ist sich bewusst, dass sie Unterstützung benötigen, um den Fortbestand ihrer Unternehmen während und nach dieser Krise zu sichern. Am 10. März hat der Staatsrat eine Taskforce einberufen, die vom Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, geleitet wird. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Walliser Tourismuskammer, der Walliser Industrie- und Handelskammer, von HotellerieSuisse Valais-Wallis/Gastrovalais, des Walliser Gewerbeverbands, von bauenwallis, der Vereinigung der Selbstständigerwerbenden, der Walliser Landwirtschaftskammer, des Walliser Gewerkschaftsbunds, der christlichen Gewerkschaften des Wallis, der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation, der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit, der Dienststelle für Kultur, des kantonalen Sportamts, der kantonalen Finanzverwaltung und der Delegierten für Wirtschaft und Innovation.

Während den nächsten Tagen analysiert die Taskforce die vom Bund beschlossenen Massnahmen und unterbreitet der Regierung ihre Vorschläge. Diese erlässt anschliessend ein zusätzliches Massnahmenpaket.

Die DIHA und die kantonale Arbeitslosenkasse richten ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Kurzarbeit und die Auszahlung von Leistungen ein. Der Staatsrat hat die von den Sozialpartnern verwalteten Arbeitslosenkassen aufgefordert, dies ebenfalls zu tun.

Alle praktischen Einzelheiten dieser Massnahmen werden nach Aktualisierung der Informationen auf der Seite der Kurzarbeit der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) verfügbar sein: https://www.vs.ch/web/sict/kurzarbeit. Die Informationen zu den Massnahmen zugunsten der Wirtschaftsakteure sind einsehbar unter https://vs.ch/web/seti.

Der Staatsrat und die betroffenen Dienststellen der Verwaltung arbeiten mit Hochdruck daran, diese Informationen so schnell wie möglich zur Verfügung stellen zu können.