Medienmitteilung

Neues Unterstützungsprogramm für die Bewahrung des Kulturerbes

16/03/2020 | Dienststelle für Kultur

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis führt ein neues Unterstützungsprogramm für die Bewahrung des beweglichen, dokumentarischen, immateriellen und sprachlichen Kulturerbes ein. Es basiert auf den Änderungen des 2018 verabschiedeten Kulturförderungsgesetzes und dem vom Staatsrat 2019 genehmigten Ausführungsreglement. Das Programm zielt darauf ab, das Kulturerbe von kantonalem Interesse zu schützen und aufzuwerten.

Bewahrung des Kulturerbes als Aufgabe des Kantons
2018 wurden die Änderungen des seit 1996 bestehenden Kulturförderungsgesetzes vom Grossen Rat angenommen. Damit soll das Kulturerbe in all seinen Formen bewahrt, erforscht, aufgewertet und vermittelt werden. Das Gesetz sieht zudem Finanzhilfen vor. 2019 verabschiedete der Staatsrat das entsprechende Reglement.

Das Unterstützungsprogramm
Das Unterstützungsprogramm betrifft das bewegliche, dokumentarische, immaterielle und sprachliche Kulturerbe. Es richtet sich an Institutionen, die Kulturgütersammlungen von kantonalem Interesse besitzen sowie an solche, die sich für die Bewahrung des Kulturerbes einsetzen. Zudem werden Projekte unterstützt, die sich für Bewahrungsmassnahmen zugunsten von Bestandteilen des Kulturerbes von kantonalem Interesse einsetzen.

Eine kantonale Kommission für das Kulturerbe wurde ernannt. Unter Vorsitz des Dienstchefs für Kultur setzt sich die Kommission aus wissenschaftlichen Expertinnen und Experten sowie den Direktoren der Kulturinstitutionen des Kantons und der kantonalen Denkmalpflegerin zusammen. In beratender Funktion nimmt des Weiteren die Beraterin für das Kulturerbe teil. Die Fachkommission prüft die Anträge und gibt für die Vergabe von finanziellen Unterstützungen eine Vormeinung zuhanden des Departements ab. Die Vormeinung basiert auf den festgelegten Förderbedingungen und Bewertungskriterien. Zudem gibt die Kommission bei Anträgen auf die Anerkennung von Kulturgut von kantonalem Interesse laufend eine Stellungnahme zuhanden des Departements ab. Sie kann auch entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Antrag auf finanzielle Unterstützung
Die Dienststelle für Kultur erarbeitete Weisungen für Antragsteller und Antragstellerinnen für Finanzhilfen.

Alle Anträge müssen für das Jahr 2020 bis zum 10. Mai eingereicht werden. Der Entscheid wird nach der Bearbeitung des Gesuchs spätestens am 15. Juni kommuniziert. Ab 2021 wird die finanzielle Unterstützung für Institutionen jährlich ausgeschrieben werden mit einer Frist bis zum 31. August.

Jederzeit können der Dienststelle Anträge für Bewahrungsmassnahmen unterbreitet werden.

 

 

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